Job-Ticket
Zahlt der Arbeitgeber Zuschüsse für den Erwerb von Fahrkarten, die der Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen kann, so waren diese bis Ende 2003 steuerfrei. Der Zuschuss unterliegt der Besteuerung (Lohnsteuer). Jedoch kann er mit 25 % pauschal versteuert werden. In diesem Fall ist der Zuschuss auch sozialversicherungsfrei. Alternativ ist die monatliche Freigrenze von 50,– € für Sachbezüge anwendbar.
Die pauschal besteuerten Zuschüsse werden nicht auf die Entfernungspauschale angerechnet, mindern also nicht den Werbungskostenabzug.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 3 Nr. 34 EStG
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