Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten
Rente wegen voller Erwerbsminderung
Hinzuverdienstgrenze seit dem 1.1.2024: Wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, darf 18.558,75 Euro dazuverdienen.
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Hinzuverdienstgrenze seit dem 1.1.2024: Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gilt eine Mindestgrenze von 37.117,50 Euro. Daneben prüft die Rentenversicherung noch eine individuelle Hinzuverdienstgrenze.
Bei einer vorgezogenen Altersrente gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr.
Ratgeber Testament für Geschiedene und Patchworkfamilien
Scheidung, neue Partnerschaften, Patchworkfamilien – das Leben verändert sich, doch das Erbrecht bleibt komplex. Wer nach einer Trennung oder in einer Patchworkfamilie lebt, steht vor der Herausforderung, sein Testament so zu gestalten, dass es rechtssicher ist und den eigenen Wünschen entspricht.