Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten
Rente wegen voller Erwerbsminderung
Hinzuverdienstgrenze seit dem 1.1.2024: Wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, darf 18.558,75 Euro dazuverdienen.
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Hinzuverdienstgrenze seit dem 1.1.2024: Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gilt eine Mindestgrenze von 37.117,50 Euro. Daneben prüft die Rentenversicherung noch eine individuelle Hinzuverdienstgrenze.
Bei einer vorgezogenen Altersrente gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr.
Reiseversicherungen: Gut versichert in den wohlverdienten Urlaub
Die Vorfreude auf den lang ersehnten Urlaub ist groß. Umso größer ist die Enttäuschung, wenn die Reise vorzeitig abgebrochen werden muss, das Gepäck abhandenkommt oder im Ausland eine medizinische Notsituation eintritt. Gut, wer für den Ernstfall vorsorgt und auf Reisen mit Reisekrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung und Co. für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgt.