Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten

Rente wegen voller Erwerbsminderung

Hinzuverdienstgrenze seit dem 1.1.2024: Wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, darf 18.558,75 Euro dazuverdienen.

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Hinzuverdienstgrenze seit dem 1.1.2024: Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gilt eine Mindestgrenze von 37.117,50 Euro. Daneben prüft die Rentenversicherung noch eine individuelle Hinzuverdienstgrenze.

Bei einer vorgezogenen Altersrente gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr.

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #