Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten
Wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, kann seit dem 1.7.2017 deutlich mehr hinzuverdienen, und zwar 6.300 € pro Kalenderjahr. Es kommt nun nicht mehr auf eine regelmäßige Verteilung der Einkünfte auf die einzelnen Kalendermonate an.
Die Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung werden nach einer Formel auf der Basis der jeweiligen Bezugsgröße und des höchsten Einkommens der letzten 15 Jahre berechnet.
Als Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung dürfen Sie nur im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens hinzuverdienen, sonst gefährden Sie eventuell Ihren Rentenanspruch.

Der kleine Rentenratgeber
Dieser Ratgeber ist eine Pflichtlektüre für alle ab 50 Jahren, damit Sie später als Rentner Ihren Ruhestand genießen können! Lesen Sie in unserem komplett überarbeiteten und aktualisierten Ratgeber zur Rente, wie Sie schon Jahre im Voraus Entscheidungsspielräume und Wahlmöglichkeiten bei der Rente nutzen können. Wertvolle Expertentipps und praxisnahe Beispiele helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen für Ihre Rente zu treffen und zielgerichtet umzusetzen.