Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten
Rente wegen voller Erwerbsminderung
Hinzuverdienstgrenze seit dem 1.1.2024: Wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, darf 18.558,75 Euro dazuverdienen.
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Hinzuverdienstgrenze seit dem 1.1.2024: Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gilt eine Mindestgrenze von 37.117,50 Euro. Daneben prüft die Rentenversicherung noch eine individuelle Hinzuverdienstgrenze.
Bei einer vorgezogenen Altersrente gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr.
Geldanlage in Aktien: Grundwissen für Aktionäre
Aktien werden einerseits geliebt und andererseits verteufelt. Während die einen meinen alles zu wissen und mit ihren fantastischen Deals prahlen, wissen andere zu wenig und halten es für klüger, sich vom Aktienmarkt fern zu halten. Kein Weg ist der Richtige.