Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten

Wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, kann seit dem 1.7.2017 deutlich mehr hinzuverdienen, und zwar 6.300 € pro Kalenderjahr. Es kommt nun nicht mehr auf eine regelmäßige Verteilung der Einkünfte auf die einzelnen Kalendermonate an.

Die Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung werden nach einer Formel auf der Basis der jeweiligen Bezugsgröße und des höchsten Einkommens der letzten 15 Jahre berechnet.

Als Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung dürfen Sie nur im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens hinzuverdienen, sonst gefährden Sie eventuell Ihren Rentenanspruch.

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