Genussrechte
Genussrechte gewähren für die zeitlich befristete Kapitalüberlassung einen festen oder variablen Gewinnanteil. Der Inhaber von Genussrechten erhält mit der Kapitalüberlassung bestimmte Gläubigerrechte (z.B. Rückzahlungsansprüche, Beteiligung am Liquidationserlös) aber keine Rechte am Unternehmen. Anders als der Aktionär ist er mit der Kapitalüberlassung nicht an der Aktiengesellschaft beteiligt.
Mit den Genussrechten erhält der Inhaber einen Anspruch am Gewinn und/oder am Liquidationserlös. Bestehen Rechte am Gewinn und am Liquidationserlös, liegen Einnahmen aus Kapitalvermögen vor. Sind dagegen Genussrechte nur mit einer Beteiligung am Gewinn oder am Liquidationserlös verbunden, werden diese Einkünfte als Zinsen aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art erfasst.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 20 EStG
Mit Gold und Silber Krisen meistern: Wie Sie Ihr Depot mit Edelmetallen inflationssicher aufstellen und Vermögen schützen
Die Verschuldung der westlichen Industrienationen eskaliert in einem alarmierenden Tempo. Dies birgt das Risiko von hoher Geldentwertung und Staatsbankrott, wie die Geschichte zeigt. In Zeiten von Inflation und Währungskrisen erweist sich Gold als robuste Investition. Dieses Edelmetall, unabhängig von staatlichen Einflüssen, hat historisch gesehen jede Währungsreform und jeden Staatsbankrott überstanden. Zudem spielt Gold eine zentrale Rolle in der privaten Altersvorsorge und stellt eine attraktive Wertanlage dar, ebenso wie Silber.