Geldbeschaffungskosten
Zu den Finanzierungskosten gehören alle Aufwendungen zur Kreditbeschaffung. Die häufigsten Finanzierungskosten sind:
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Provisionen für die Kreditvermittlung,
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im Fall einer Hypothek – Kosten für die Grundbucheintragung,
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ein Disagio,
Finanzierungskosten sind sofort abzugsfähige Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten. Sie mindern damit im Jahr ihrer Entstehung den steuerpflichtigen Gewinn. Dies gilt jedoch nur, wenn die Finanzierungskosten im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen.
Beispiel:
Der Erwerb einer Immobilie, die vermietet werden soll, wird zum Teil mit einem Kredit finanziert. Die Kreditzinsen sind sofort abzugsfähige Finanzierungskosten.
Wird demgegenüber ein Eigenheim, das ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, mit einem Kredit finanziert, so sind die Zinsen nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Sie gehören vielmehr zu den nicht abzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung.
Finanzierungskosten (z.B. Zinsen für bereits bestehende Kredite), die der Käufer eines Wirtschaftsgutes (z.B. Immobilie) vom Verkäufer übernimmt, sind Anschaffungskosten und können damit nicht sofort steuerlich geltend gemacht werden.
Die Rechtsschutzversicherung: Keine Angst vor Anwalts- und Gerichtskosten
Auch wenn es kaum einer wirklich möchte, lässt es sich nicht immer vermeiden, dass manche Streitigkeiten vor Gericht enden. Dabei können die Kosten schnell zur Belastung werden.