Gehaltsverzicht
Verzichtet der Arbeitnehmer auf sein Gehalt, so ist nur der um den Gehaltsverzicht geminderte Arbeitslohn steuerpflichtig. Dabei muss der arbeitsrechtliche Anspruch des Arbeitnehmers auf das Gehalt erlöschen.
Besteht jedoch eine bestimmte Verwendungsabsicht für den Arbeitslohn (z.B. Anlage in eine Versicherung), dann liegt kein Gehaltsverzicht, sondern vielmehr eine Einkommensverwendung vor. In diesem Fall ist das Gehalt weiterhin lohnsteuerpflichtig.

Kurzarbeitergeld: Rettungsschirm in Krisenzeiten für Arbeitnehmer
Infolge der Corona-Epidemie haben bereits mehr als 700.000 Firmen Kurzarbeit beantragt. Millionen Beschäftigte sind also auf staatliche Hilfszahlungen durch die Corona-Krise angewiesen. Wenn Sie zu den von Kurzarbeit Betroffenen zählen, möchten Sie natürlich wissen, ob der Arbeitgeber das Ihnen zustehende Kurzarbeitergeld auch korrekt berechnet. In diesem Ratgeber werden Ihnen die Grundlagen zum Kurzarbeitergeld anhand zahlreicher Beispiele und Praxis-Tipps anschaulich erläutert. So können Sie Ihre Ansprüche auf Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld selbst überprüfen.