Freimilch
Ist die Berufstätigkeit von Arbeitnehmern mit einer hohen Schadstoffbelastung verbunden, so kann der Arbeitgeber Freimilch an die betreffenden Arbeitgeber ausgeben. Diese Freimilch unterliegt nicht der Besteuerung (Lohnsteuer), wenn sie zum Verzehr im Unternehmen gedacht ist.
Gibt ein Molkereibetrieb oder ein Betrieb der milchverarbeitenden Industrie Molkereiprodukte verbilligt oder kostenlos an seine Mitarbeiter ab, so liegt ein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, wenn der Rabattfreibetrag (1.080,– €) überschritten wird.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 8 EStG

Kurzarbeitergeld: Rettungsschirm in Krisenzeiten für Arbeitnehmer
Infolge der Corona-Epidemie haben bereits mehr als 700.000 Firmen Kurzarbeit beantragt. Millionen Beschäftigte sind also auf staatliche Hilfszahlungen durch die Corona-Krise angewiesen. Wenn Sie zu den von Kurzarbeit Betroffenen zählen, möchten Sie natürlich wissen, ob der Arbeitgeber das Ihnen zustehende Kurzarbeitergeld auch korrekt berechnet. In diesem Ratgeber werden Ihnen die Grundlagen zum Kurzarbeitergeld anhand zahlreicher Beispiele und Praxis-Tipps anschaulich erläutert. So können Sie Ihre Ansprüche auf Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld selbst überprüfen.