Ferienarbeit

In der Regel werden Schüler und Studenten, die in den Ferien arbeiten, als weisungsgebundene Aushilfe in einem Betrieb beschäftigt. Die Beschäftigung ohne lohnsteuerliche Erfassung, d.h. ohne Berücksichtigung der elektronisch gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale, ist möglich, wenn entweder eine geringfügige Beschäftigung vorliegt oder wenn der Arbeitgeber von der pauschalen Lohnsteuer Gebrauch macht.

Bei jährlichen Einkünften von ca. 10.000,– € lohnt es sich, unter Abgabe seiner Lohnsteuerabzugsmerkmale zu arbeiten und dann im Rahmen der jährlichen Veranlagung zur Einkommensteuer eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. In den meisten Fällen fällt dann nämlich keine oder eine nur geringe Einkommensteuer an. Die bereits eingezahlte Lohnsteuer wird im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer vom Finanzamt wieder zurückgezahlt.

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