Ferienarbeit
In der Regel werden Schüler und Studenten, die in den Ferien arbeiten, als weisungsgebundene Aushilfe in einem Betrieb beschäftigt. Die Beschäftigung ohne lohnsteuerliche Erfassung, d.h. ohne Berücksichtigung der elektronisch gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale, ist möglich, wenn entweder eine geringfügige Beschäftigung vorliegt oder wenn der Arbeitgeber von der pauschalen Lohnsteuer Gebrauch macht.
Bei jährlichen Einkünften von ca. 10.000,– € lohnt es sich, unter Abgabe seiner Lohnsteuerabzugsmerkmale zu arbeiten und dann im Rahmen der jährlichen Veranlagung zur Einkommensteuer eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. In den meisten Fällen fällt dann nämlich keine oder eine nur geringe Einkommensteuer an. Die bereits eingezahlte Lohnsteuer wird im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer vom Finanzamt wieder zurückgezahlt.
A | B | C | D | E | F | G |
H | I | J | K | L | M | N |
O | P | Q | R | S | T | U |
V | W | X | Y | Z | # |

Kurzarbeitergeld: Rettungsschirm in Krisenzeiten für Arbeitnehmer
Infolge der Corona-Epidemie haben bereits mehr als 700.000 Firmen Kurzarbeit beantragt. Millionen Beschäftigte sind also auf staatliche Hilfszahlungen durch die Corona-Krise angewiesen. Wenn Sie zu den von Kurzarbeit Betroffenen zählen, möchten Sie natürlich wissen, ob der Arbeitgeber das Ihnen zustehende Kurzarbeitergeld auch korrekt berechnet. In diesem Ratgeber werden Ihnen die Grundlagen zum Kurzarbeitergeld anhand zahlreicher Beispiele und Praxis-Tipps anschaulich erläutert. So können Sie Ihre Ansprüche auf Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld selbst überprüfen.