Existenzminimum
Als steuerliches Existenzminimum gilt der Grundfreibetrag. Liegen die Einkünfte des Steuerpflichtigen nicht über diesem Betrag, fällt keine Einkommensteuer an. Das Existenzminimum eines Kindes wird durch das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag sichergestellt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 32a EStG

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