Existenzgründer
Als Existenzgründer gelten natürliche Personen, die
-
während der letzten fünf Jahre vor dem Wirtschaftsjahr der Betriebseröffnung
-
weder an einer Kapitalgesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 10 % beteiligt gewesen waren
-
noch Gewinneinkünfte erzielt haben
Auch eine Gesellschaft (z.B. OHG oder GbR) gilt als Existenzgründer, wenn alle Mitunternehmer die genannten Voraussetzungen erfüllen. Das gleiche gilt für Kapitalgesellschaften, an der nur natürliche Personen beteiligt sind und die die angeführten Voraussetzungen erfüllen.

SteuerSparErklärung für Selbstständige (Steuerjahr 2024)
Exklusive Steuertipps für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen mit vielen praktischen Beispielen und Handlungsempfehlungen. Damit Sie Ihre Betriebsausgaben gestalten, so die EÜR optimieren können und die Sozialversicherungen im Blick behalten! Erledigen Sie Ihre Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen einfach selbst.