Existenzgründer
Als Existenzgründer gelten natürliche Personen, die
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während der letzten fünf Jahre vor dem Wirtschaftsjahr der Betriebseröffnung
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weder an einer Kapitalgesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 10 % beteiligt gewesen waren
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noch Gewinneinkünfte erzielt haben
Auch eine Gesellschaft (z.B. OHG oder GbR) gilt als Existenzgründer, wenn alle Mitunternehmer die genannten Voraussetzungen erfüllen. Das gleiche gilt für Kapitalgesellschaften, an der nur natürliche Personen beteiligt sind und die die angeführten Voraussetzungen erfüllen.
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Der Vereinsassistent
Dieser Ratgeber will allen, die in einem Verein ehrenamtlich tätig oder Mitglied sind, erläutern, wie dieses Rechtsgebilde funktioniert. Von der Gründung des Vereins bis zu seiner Auflösung werden alle Fragen erörtert, mit denen Verantwortliche und Vereinsmitglieder täglich konfrontiert werden, und hilft mit vielen praktischen Mustern und Formulierungsbeispielen.