Existenzgründer

Als Existenzgründer gelten natürliche Personen, die

  • während der letzten fünf Jahre vor dem Wirtschaftsjahr der Betriebseröffnung

  • weder an einer Kapitalgesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 10 % beteiligt gewesen waren

  • noch Gewinneinkünfte erzielt haben

Auch eine Gesellschaft (z.B. OHG oder GbR) gilt als Existenzgründer, wenn alle Mitunternehmer die genannten Voraussetzungen erfüllen. Das gleiche gilt für Kapitalgesellschaften, an der nur natürliche Personen beteiligt sind und die die angeführten Voraussetzungen erfüllen.

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