Existenzgründer
Als Existenzgründer gelten natürliche Personen, die
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während der letzten fünf Jahre vor dem Wirtschaftsjahr der Betriebseröffnung
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weder an einer Kapitalgesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 10 % beteiligt gewesen waren
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noch Gewinneinkünfte erzielt haben
Auch eine Gesellschaft (z.B. OHG oder GbR) gilt als Existenzgründer, wenn alle Mitunternehmer die genannten Voraussetzungen erfüllen. Das gleiche gilt für Kapitalgesellschaften, an der nur natürliche Personen beteiligt sind und die die angeführten Voraussetzungen erfüllen.
Existenzgründung: Anmeldung Ihres Betriebs bei Gemeinde und Finanzamt
Gründen Sie einen Gewerbebetrieb und erzielen somit gewerbliche Einkünfte, muss der Betrieb unmittelbar nach Eröffnung beim Gewerbeamt angemeldet werden. Die Anmeldung beim Finanzamt ist allerdings immer Pflicht, unabhängig davon, ob es sich um einen Gewerbebetrieb handelt oder eine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen wird.