Existenzgründer
Als Existenzgründer gelten natürliche Personen, die
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während der letzten fünf Jahre vor dem Wirtschaftsjahr der Betriebseröffnung
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weder an einer Kapitalgesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 10 % beteiligt gewesen waren
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noch Gewinneinkünfte erzielt haben
Auch eine Gesellschaft (z.B. OHG oder GbR) gilt als Existenzgründer, wenn alle Mitunternehmer die genannten Voraussetzungen erfüllen. Das gleiche gilt für Kapitalgesellschaften, an der nur natürliche Personen beteiligt sind und die die angeführten Voraussetzungen erfüllen.

Ich bin im Homeoffice
Die meisten Selbstständigen arbeiten viel oder sogar ausschließlich daheim in den eigenen vier Wänden – das verursacht Kosten. Und diese Kosten kannst du als Selbstständiger gegebenenfalls im Rahmen deiner Gewinnermittlung als Betriebsausgaben absetzen. Das mindert deinen Gewinn und somit zahlst du weniger Steuern.