Erfindungen
Werden Erfindungen vermarktet, so sind die erzielten Einkünfte zu versteuern. Die erzielten Einkünfte können Einkünfte aus selbständiger Arbeit aber auch gewerbliche Einkünfte sein. Werden außerhalb einer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit Einkünfte aus Erfindungen erzielt, gehören diese Einkünfte zu den sonstigen Einkünften.
Erfindungen, wie zum Beispiel Patente, Urheberrechte, Markenrechte und Verlagsrechte gehören zu den immateriellen Wirtschaftsgütern.
Gesetze und Urteile (Quellen)
H 18.1 EStR
H 22.8 EStR

Arbeiten im Ausland: Einfach zur Steuererklärung
Ihr Arbeitgeber schickt Sie regelmäßig in die Welt und Sie gehen Ihrer Tätigkeit dann im Ausland nach? Dann ist es meist nicht einfach, eine gute Work-Life-Balance aufrechtzuerhalten. Es gibt ständig Neues zu organisieren. Wer denkt da schon an die Einkommensteuererklärung?