Börsensteuer
Die Finanztransaktionssteuer (umgangssprachlich auch Börsensteuer genannt) ist eine Art Umsatzsteuer auf Börsengeschäfte.
Die Idee der Finanztransaktionssteuer hat ihre Ursprünge in der Stempelabgabe, die 1694 an der Londoner Börse eingeführt wurde: Mit der Stempelabgabe erwarb der Anteilskäufer den für die offizielle Bestätigung der Transaktion notwendigen Stempel.
In Deutschland gab es ab 1881 Stempelsteuer des Deutschen Reiches für Wertpapiere und Urkunden, die durch das Kapitalverkehrsteuergesetz vom 8.4.1922 reformiert und zum 1.1.1992 abgeschafft wurde (Finanzmarktförderungsgesetz vom 22.2.1990).
Die theoretischen Überlegungen stammen vor allem von den US-Ökonomen John Maynard Keynes und James Tobin. Von letzterem ist insbesondere die Idee einer Finanztransaktionssteuer auf Devisengeschäfte bekannt (»Tobin-Steuer«). Keynes hatte 1936 unter dem Eindruck der »Great Depression« festgestellt, dass sich Unternehmen nach der Einführung einer Verkehrssteuer auf alle Transaktionen und der damit verbundenen Verminderung der kurzfristigen Spekulation wieder mehr auf eine längerfristige und nachhaltigere Gewinnmaximierung konzentrieren konnten.
Im Zusammenhang mit der weltweiten Finanzkrise wurde ab 2007 in Europa die Einführung einer Finanztransaktionssteuer von 0,1 % auf den Handel von Aktien und Anleihen und 0,01 % für Derivate von Aktien und Anleihen diskutiert. Eine EU-weite Einführung gab es bisher nicht, allerdings haben einige EU-Länder inzwischen eigene Gesetze zu Börsensteuern oder anderen Steuern auf Finanzgeschäfte beschlossen. Eine echte Finanztransaktionssteuer gibt es in Europa jedoch nur in Frankreich (seit 2012) und Italien (2013).
In Deutschland setzte SPD im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2013 auf das Thema Finanztransaktionssteuer.
Steuergestaltung mit Angehörigen: Steuerliche Vor- und Nachteile optimal kombinieren
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