Berufskrankheiten
Steuerfrei sind Leistungen des Arbeitgebers zur Vermeidung von drohenden Berufskrankheiten oder zur Behebung bzw. Linderung von bereits eingetretenen Berufskrankheiten. Hierbei muss jedoch nachweisbar sein, dass die Leistungen an den Arbeitnehmer zur Vermeidung bzw. Linderung von Berufskrankheiten geeignet sind. Steuerlich anerkannt werden zum Beispiel folgende Leistungen des Arbeitgebers:
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Einrichtung eines Fitnessraumes
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Angebot von Laufkursen
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Angebot von Ernährungskursen
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Bekämpfung des Suchtmittelkonsums
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Kurse zur Stressbewältigung und autogenes Training
Gesetze und Urteile (Quellen)
BFH 30.05.2001, VI R 177/99
§ 3 Nr. 34 EStG
Was pflegende Angehörige wissen sollten
Tagtäglich kümmern sich viele Angehörige zu Hause um hilfe- und pflegebedürftige Familienmitglieder. Durch die Doppelbelastung von Pflege und Beruf wäre eine Reduzierung der Arbeitszeit oder eine Auszeit vom Job deshalb oft bitter nötig. Doch wie können die finanziellen Konsequenzen gemildert werden? Dieser Ratgeber liefert pflegenden Angehörigen Anregungen und Tipps, um die tägliche Pflegearbeit zu erleichtern. Zusätzlich werden Leistungen der Pflegekasse zur Unterstützung aufgezeigt.