Berufskrankheiten
Steuerfrei sind Leistungen des Arbeitgebers zur Vermeidung von drohenden Berufskrankheiten oder zur Behebung bzw. Linderung von bereits eingetretenen Berufskrankheiten. Hierbei muss jedoch nachweisbar sein, dass die Leistungen an den Arbeitnehmer zur Vermeidung bzw. Linderung von Berufskrankheiten geeignet sind. Steuerlich anerkannt werden zum Beispiel folgende Leistungen des Arbeitgebers:
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Einrichtung eines Fitnessraumes
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Angebot von Laufkursen
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Angebot von Ernährungskursen
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Bekämpfung des Suchtmittelkonsums
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Kurse zur Stressbewältigung und autogenes Training
Gesetze und Urteile (Quellen)
BFH 30.05.2001, VI R 177/99
§ 3 Nr. 34 EStG

Das richtige Testament für Alleinstehende
Den eigenen Nachlass richtig zu vererben ist gar nicht so einfach. Insbesondere wenn Sie zum Zeitpunkt des Todes keinen Ehepartner haben. Ob ledig, geschieden oder verwitwet, Sie müssen ein Testament verfassen, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Wünschen entspricht. Im Ratgeber werden für Alleinstehende die gängigsten Lösungen aufgezeigt, bewertet und Möglichkeiten in Form von Mustern und Vorlagen für ihr Testament vorgestellt.