Bemessungsgrundlage / Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer bemisst sich durch Anwendung des jeweiligen Steuersatzes (7 %, 19 %) auf die Bemessungsgrundlage. Für die einzelnen Umsatzarten gelten folgende Bemessungsgrundlagen:
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das Entgelt bei Lieferungen, sonstigen Leistungen und bei innergemeinschaftlichen Erwerben,
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der Preis des Pfandscheines zuzüglich der Pfandsumme bei der Übertragung eines Rechts,
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der Einkaufspreis zuzüglich der Nebenkosten bei Verbringen eines Gegenstandes,
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die entstandenen Ausgaben bei sonstigen Leistungen für private Zwecke und Privatentnahmen,
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Wert des eingeführten Gegenstandes bei der Einfuhr (Zollwert).
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 10 UStG
§ 3 UStG
§ 11 UStG

Steuerklasse ändern: Vorteile - Fristen - Tipps
Als Arbeitnehmer ist die Lohnsteuer Ihr täglicher Begleiter. Haben Sie sich nicht auch schon mal gewünscht am Monatsende etwas mehr Geld übrig zu haben? Gerade wenn Sie verheiratet sind, kann ein Steuerklassenwechsel Bares bringen. Wenn Sie wissen wollen, was Sie beim Ändern der Steuerklasse zu beachten haben und wie ein solcher Wechsel funktioniert, hilft Ihnen diese kleine Broschüre.