Befruchtungskosten
Kosten einer künstlichen Befruchtung, die einem Ehepaar zu einem gemeinsamen Kind verhelfen soll, können bei Empfängnisunfähigkeit der Frau außergewöhnliche Belastungen sein.
Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können auch Frauen, die eine nichteheliche Lebensgemeinschaft mit ihrem Partner führen, die Kosten für eine künstliche Befruchtung geltend machten (Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.5.2007 II R 47/05).
Auch bei einer krankheitsbedingten Sterilität des Mannes können die Aufwendungen für eine heterologe künstliche Befruchtung (Übertragung einer anonymen Samenspende) als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden (Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.12.2010, VI R 43/10).
Gesetze und Urteile (Quellen)
BFH 16.12.2010, VI R 43/10
BFH 10.5.2007 II R 47/05
H 33.1–33.4 EStR

Das neue Betreuungsrecht
Am 1.1.2023 tritt das neue Betreuungsrecht in Kraft. Die Betreuungsrechtsreform enthält grundlegende Änderungen für Betreute und Betreuer. Priorität hat künftig die Unterstützung des Betreuten bei seinem eigenen selbst bestimmten Handeln. Rechtliche Betreuung geht jeden etwas an. Jeder kann durch eine Krankheit oder einen Unfall auf fremde Hilfe angewiesen sein. Dem Betroffenen wird deshalb ein Betreuer als gesetzlicher Vertreter zur Seite gestellt. Ein Ratgeber für Betroffene und potenzielle Betreuer mit zahlreichen Praxistipps und verständlichen Handlungsanleitungen.