Änderungskündigung
Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses, die mit einem Angebot verbunden ist, das Arbeitsverhältnis unter geänderten Bedingungen fortzusetzen.
Arbeitgeber müssen dem Arbeitnehmer vor einer Beendigungskündigung das Änderungsangebot unterbreiten. Und zwar mit dem Hinweis, dass der Arbeitsplatz auf dem Spiel steht, wenn das Angebot nicht angenommen wird. Nur wenn der Arbeitnehmer dann immer noch die Änderung der Arbeitsbedingungen ablehnt, kann die Beendigungskündigung ausgesprochen werden.
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→ Ratgeber Praxiswissen Arbeitgeber - rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers hat Vorrang: Eine Änderungskündigung ist unverhältnismäßig, wenn die Änderung der Arbeitsbedingungen schon durch eine einfache Weisung erreicht werden kann.
Nimmt der Arbeitnehmer die Änderungskündigung nicht an, wirkt die Änderungskündigung wie eine Beendigungskündigung.

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