Abfärbetheorie
Nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes gilt eine Personengesellschaft, die zum Teil gewerblich tätig ist und zum anderen Teil einer nicht gewerblichen Tätigkeit (freiberuflichen Tätigkeit) nachgeht, im vollen Umfang als gewerblich tätig. Damit unterliegen auch die nicht durch eine gewerbliche Tätigkeit erzielten Einkünfte der Gewerbesteuer. Ausnahme: Der gewerbliche Anteil der Tätigkeit ist von untergeordneter Bedeutung.
Der BFH hat dazu verbindliche prozentuale und absolute Grenzen für die Unschädlichkeit gewerblicher Einkünfte bei einer Personengesellschaft gezogen:
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Die Nettoumsätze daraus dürfen 3 % des Gesamtnettoumsatzes nicht übersteigen und
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die gewerblichen Nettoumsätze dürfen den Gewerbesteuerfreibetrag in Höhe von 24.500 Euro nicht übersteigen.

Steuerklasse ändern: Vorteile - Fristen - Tipps
Als Arbeitnehmer ist die Lohnsteuer Ihr täglicher Begleiter. Haben Sie sich nicht auch schon mal gewünscht am Monatsende etwas mehr Geld übrig zu haben? Gerade wenn Sie verheiratet sind, kann ein Steuerklassenwechsel Bares bringen. Wenn Sie wissen wollen, was Sie beim Ändern der Steuerklasse zu beachten haben und wie ein solcher Wechsel funktioniert, hilft Ihnen diese kleine Broschüre.