Steuerentlastungsgesetz 2020 – Oder: Huch, wo kommt denn das jetzt her?

 - 

Die Agenda der aktuellen Sitzungswoche des Bundestages erinnerte uns an die zweite und dritte Beratung über den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes. Hoppla, das hatten wir tatsächlich nicht auf dem Schirm. Aber das war in diesem Fall eigentlich auch gar nicht so schlimm. Warum?

Die erste Lesung hatte am 31.1.2020 stattgefunden. Damals hatte sich der Bundestag mit dem entsprechenden Gesetzentwurf der FDP-Fraktion befasst und zur federführenden Bewertung an den Finanzausschuss überwiesen.

Was will die FDP?

Die FDP will erreichen, dass die Steuerlast nicht am stärksten bei den kleinen und mittleren Einkommen ansteigt, anderseits soll nicht die Mitte der Gesellschaft mit einem Teil ihres Einkommens den Spitzensteuersatz zahlen müssen.

Deshalb will sie den zweiten Tarifeckwert rückwirkend zum 1. Januar 2020 von 14.532 Euro um 1.000 Euro auf 15.532 Euro erhöhen. Stellt man sich das ganze bildlich vor, soll der Eckwert »nach rechts verschoben« werden, sodass der jeweils nächste Steuersatz erst bei einem höheren Einkommen greift. Effekt: Der sogenannte Mittelstandsbauch wird abgeflacht.

Ein »Eckwert« besagt, dass der oberhalb dieses Betrags liegende Teil eines Einkommens höher besteuert wird als der darunterliegende.

Daneben will die Fraktion den dritten Tarifeckwert von 57.051 auf 90.000 Euro ebenfalls nach rechts verschieben, sodass der Tarif insgesamt gestreckt und dadurch flacher wird. Auch das soll dazu beitragen, dass die Mitte der Gesellschaft entlastet wird und nicht schon mit einem Teil ihres Einkommens den Spitzensteuersatz zahlen muss.

aav_einkommensteuertarif2020-bmf.jpg

Nach dieser Formel wird dieses Jahr Ihre Einkommensteuer berechnet. (Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Datensammlung zur Steuerpolitik 2019)

In den folgenden Jahren solle der Mittelstandsbauch schrittweise und haushaltsverträglich weiter abgeschmolzen werden. Das Ziel ist ein linear-progressiver Tarif ohne Stufen sein.

Ziel des Ganzen ist es, den Tarif der Einkommensteuer so zu strecken, dass man erst bei einem deutlich höheren Einkommen als jetzt den Spitzensteuersatz zahlen muss und auch mit darunterliegenden Einkommen jeweils erst später in einen höheren Steuertarif kommt.

Argumente der FDP-Fraktion für die Änderung des Einkommensteuertarifs

  • Die Steuerquote in Deutschland steigt von Jahr zu Jahr.

  • Der Staat erzielt Rekordeinnahmen und erwirtschaftet Überschüsse.

  • Bei den Bürgerinnen und Bürgern kommt davon aber nichts im Portemonnaie an.

  • Gerade bei den kleinen und mittleren Einkommen steigt die Steuerlast im linearprogressiven Steuertarif besonders schnell an.

  • Schon gut ausgebildete Facharbeiter können, zumindest mit einem Teil ihres Gehaltes, dem Spitzensteuersatz unterliegen.

  • Das Steuersystem sollte stattdessen gerechter und leistungsfördernder sein sowie positive Arbeitsanreize setzen.

aav_einkommensteuertarif2020-mb.jpg

Was sagt der Finanzausschuss dazu?

In seiner Beschlussempfehlung schreibt der Finanzausschuss unter der Überschrift »Lösung«: Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der AfD und FDP.

Abgesehen von einer Wiederholung der Problemstellung lautet der einzige vollständige Satz in der Beschlussempfehlung: »Das Gesetz führt zu Mindereinnahmen im Bundeshaushalt oder in den Haushalten von Ländern oder Kommunen.«

Mit anderen Worten: Dieser Vorschlag ist zu teuer. Der Bundestag wird daher aufgefordert, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Wie ging die Beratung im Bundestag aus?

Gar nicht, denn das Thema wurde abgesetzt. Wann es wieder auf die Tagesordnung kommt, können wir leider nicht sagen. Wir vermuten aber stark, dass der Bundestag der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses folgen und den Gesetzentwurf ablehnen wird.

aav_bt_202003_tarif-fdp.jpg

Abgesetzt: Auszug aus der Tagesordnung für die 148. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 4. März 2020; Stand: 3. März 2020, 19.20 Uhr

(MB)

Weitere News zum Thema
  • [] In mehreren Bundesländern warnen die Finanzämter vor Betrug mit gefälschten Steuerbescheiden. Kriminelle verschicken diese per Post und fordern zur Steuernachzahlung auf. Auch gefälschte E-Mails und QR-Codes werden versendet. Doch die Fälschungen lassen mehr

  • [] Die Steuererklärungen für 2023, 2022, 2021 und 2020 sind noch nicht abgegeben? Ab 2025 – also ab der Steuererklärung für 2024 – soll alles besser gemacht werden und die Formulare für die Steuererklärungen der vergangenen Jahre ausgefüllt werden? Wir erklären mehr

  • [] Nach der Zustimmung durch den Bundesrat steht fest: 2025 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung deutlich. »Schuld« daran sind die gestiegenen Löhne und Gehälter. mehr

  • [] 11.604 Euro betrug bisher der steuerfreie Grundfreibetrag 2024 für Alleinstehende, 23.208 Euro für Verheiratete, die sich gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagen lassen. Am 22. November 2024 hat der Bundesrat dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung mehr

Weitere News zum Thema