Jahressteuergesetz 2018: Referentenentwurf liegt vor

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Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2018 vorgelegt. Mit dem Gesetz sollen die noch in diesem Jahr Änderungen im Steuerrecht erfolgen.

Zu den geplanten Rechtsänderungen gehören neben notwendigen Anpassungen an EU-Recht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch die Umsetzung von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs.

Außerdem enthält das Gesetz Folgeänderungen und Anpassungen aufgrund vorangegangener Gesetzesänderungen und setzt fachlichen und redaktionellen Änderungsbedarf um.

Hervorzuheben sind laut BMF folgende Regelungen:

  • Verhinderung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen im Internet (§§ 22f und 25e – neu – Umsatzsteuergesetz)

  • Verfassungskonforme Regelung des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften (Anwendung des § 8c Absatz 1 Satz Körperschaftsteuergesetz [KStG] gemäß § 34 Absatz 6 KStG)

  • Folgeänderungen zum Investmentsteuerreformgesetz 2018, zum Beispiel Teilfreistellung nach Investmentsteuergesetz und Organschaft (§ 15 KStG).

Der Referentenentwurf (Stand: 21.06.2018) steht als pdf-Datei auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) zum Herunterladen bereit.

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