Finanzamt hat noch Soli festgesetzt? Das müssen Sie tun
Wenn Sie vierteljährlich Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und zum Solidaritätszuschlag leisten, kann es beim Vorauszahlungstermin zum 10. März 2021 zur unberechtigten Festsetzung von Solidaritätszuschlag kommen.

Finanzamt hat noch Soli festgesetzt? Das müssen Sie tun

 - 

Wenn Sie vierteljährlich Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und zum Solidaritätszuschlag leisten, kann es beim Vorauszahlungstermin zum 10. März 2021 zur unberechtigten Festsetzung von Solidaritätszuschlag kommen – insbesondere dann, wenn für das Jahr 2019 noch keine Steuererklärung abgegeben oder 2020 kein Antrag auf Anpassung der Vorauszahlung gestellt wurde.

Finanzämter korrigieren den Fehler von sich aus

Betroffene Steuerbürgerinnen und Steuerbürger müssen bei Erhalt eines unzutreffenden Bescheids mit Vorauszahlungen zum Solidaritätszuschlag nicht selbst tätig werden. Darauf weist aktuell das Landesamt für Steuern in Niedersachsen hin.

Die Finanzämter werden den Fehler von sich aus berichtigen und voraussichtlich bis Ende März 2021 neue, berichtigte Vorauszahlungsbescheide verschicken.

Falls Sie keinen berichtigten Bescheid erhalten, wenden Sie sich an Ihr Finanzamt oder stellen am besten gleich einen formlosen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen. Die Berichtigung erfolgt dann ggf. auch rückwirkend.

Wie konnte der Fehler passieren?

Die fehlerhafte Festsetzung von Solidaritätszuschlag liegt unter anderem daran, dass Vorauszahlungen anhand der letzten Steuerfestsetzung berechnet werden.

Erklärungen für das Jahr 2019 können (wenn Sie die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen) noch bis Ende August 2021 eingereicht werden. Vorauszahlungen basieren daher zum Teil noch auf Steuerfestsetzungen für das Jahr 2018 oder früher – und damit aus einer Zeit, in der Sie den Soli noch zahlen mussten.

auch interessant:

(MB)

Weitere News zum Thema
  • [] Angesichts deutlich gestiegener Energiepreise will die Bundesregierung Verbraucher, Arbeitnehmer und Unternehmen entlasten und hatte sich dafür unter anderem eine Entlastungsprämie ausgedacht, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern auf freiwilliger Basis mehr

  • [] Um eine Auswahl der zu prüfenden Betriebe zu treffen, werden Betriebe vom Finanzamt in vier bundeseinheitlich gleiche Größenklassen eingeteilt. Die Einordnungskriterien sind vor allem Umsatz und Gewinn. Ab 2027 gelten neue Beträge für die Einstufung in mehr

  • [] Die Finanzämter überprüfen regelmäßig, ob Vereine, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, mit ihren Tätigkeiten die Voraussetzungen für die Befreiung von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer erfüllt haben. Zurzeit werden wieder mehr

Weitere News zum Thema