Nachzahlungszinsen, weil das Finanzamt trödelt - berechtigt?

 - 

Erst braucht das Finanzamt Monate, um die Steuererklärung zu bearbeiten. Und dann sollen Sie wegen der Trödelei auf die fällige Nachzahlung auch noch Zinsen berappen. Das kann doch nicht richtig sein, denken sich viele Betroffene. Zurecht?

Leider nein. Die Zinsen nach § 233a AO stellen lediglich einen Ausgleich für den Zinsvorteil dar, aber keine Sanktion für die verspätete Zahlung. Denn der Steuerzahler könnte den Nachzahlungsbetrag bis zur Fälligkeit in eine Kapitalanlage investieren und daraus Einnahmen erzielen. Auch wenn die Nachzahlungszinsen mit 6% pro Jahr in Zeiten niedriger Renditen unangemessen erscheinen, können sich Betroffene nicht wehren. 

Diese Rechtsauffassung bestätigte das Finanzgericht Köln in einem Fall, in dem das Finanzamt über drei Jahre zur Bearbeitung einer Steuererklärung benötigte. Es stellte klar: "Der Steuerpflichtige kann mit Zinsen belastet werden, die ausschließlich im Unvermögen des Finanzamts liegen" (FG Köln, Urteil vom 16.11.2005, Az. 14 K 4180/03).

Doch als Steuerzahler haben Sie nicht nur Nachteile aus dieser Regelung. Denn sie gilt auch zu ihren Gunsten. Steht am Ende einer langen Bearbeitungszeit keine Nachzahlung, sondern eine Erstattung, muss das Finanzamt Ihnen zusätzlich 6 Prozent Zinsen p.a. überweisen.

Steuertipp
Prüfen Sie mit einer geeigneten Software, zum Beispiel der Steuer-Spar-Erklärung, ob Sie eine Nachzahlung leisten müssen. Ist dies der Fall, können Sie die Zinsen vermeiden, indem Sie rechtzeitig eine freiwillige Vorauszahlung leisten. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ende des Steuerjahres, für 2007 also am 1. April 2009. Eine Vorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Nachzahlung sollten Sie also im März 2009 leisten.

Bitte beachten Sie dabei: Wurden bereits während des Steuerjahrs Vorauszahlungen geleistet, muss eine zusätzliche Vorauszahlung nach Ablauf des Kalenderjahres mindestens 2.500 Euro betragen.
 
Weitere News zum Thema
  • [] Sie haben Ihre Steuererklärung schon vor Monaten abgegeben, ergänzende Unterlagen nachgereicht - aber vom Finanzamt kommt nichts, der Steuerbescheid lässt auf sich warten. Was können Sie jetzt tun? mehr

  • [] Ab dem 1.4.2024 beträgt der Mehrwertsteuersatz für Gas wieder 19%. Damit Ihre Gasrechnung korrekt erstellt werden kann, sollten Sie den Zählerstand fotografieren und an Ihren Versorger melden. mehr

  • [] Seit ein paar Tagen liest man (mal wieder) in verschiedenen Medien sehr plakativ von der »Abschaffung der Steuerklassen« und von »neuen Steuerklassen für Ehepaare«. Was ist da dran? Kurze Antwort: Nicht viel. Wir erklären die Hintergründe. mehr

Weitere News zum Thema