3. Entlastungspaket: So will die Bundesregierung Rentner, Studierende, Eltern, Arbeitnehmer entlasten
Die Bundesregierung plant weitere Entlastungen.

3. Entlastungspaket: So will die Bundesregierung Rentner, Studierende, Eltern, Arbeitnehmer entlasten

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Die Pläne für ein drittes Entlastungspaket sind fertig: Am Wochenende veröffentlichte die Ampel-Koalition ein Beschlusspapier, in dem auf 13 Seiten Entlastungen von 65 Milliarden Euro angekündigt werden. Was davon letztendlich tatsächlich umgesetzt wird und vor allem: wann, das bleibt abzuwarten.

 

Inhalt:

 

Das sind die wichtigsten Pläne der Bundesregierung zur finanziellen Entlastung

Energiepreispauschale (EPP) für Rentner

Dass Rentner bei der Energiepreispauschale leer ausgehen, hat für heftige Diskussionen gesorgt. Sie sollen jetzt doch noch berücksichtigt werden und schon zum 1. Dezember 2022 eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Die Auszahlung soll über die Deutsche Rentenversicherung erfolgen.

Auch für ist die Energiepreispauschale einkommensteuerpflichtig – je niedrigerer die Rente, desto niedriger ist der Steuersatz und umso wirksamer ist die absolute Entlastung.

Es soll sichergestellt werden, dass keine Doppelzahlungen erfolgen.

Der Bund will eine entsprechende Einmalzahlung auch für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes leisten

Energiepreispauschale (EPP) für Studierende und Fachschüler

Auch Studierende und Fachschüler waren bei der Energiepreispauschale bisher außen vor – und sollen jetzt Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten. Wann und wie das Geld ausgezahlt wird, ist noch nicht bekannt. Die Kosten jedenfalls trägt der Bund, so viel wissen wir bereits.

Weitere Maßnahmen im Bereich »Energie«

Einführung einer Übergewinnsteuer

Im Beschlusspapier wird die Möglichkeit einer Übergewinnsteuer in Aussicht gestellt – hier vornehm als »Abschöpfung von Zufallsgewinnen von Energieunternehmen« umschrieben.

Die Bundesregierung will »sich in der Europäischen Union mit Nachdruck dafür einsetzen, dass es schnell zu Verabredungen kommt. [...] Die Bundesregierung [will] sich darüber hinaus dafür einsetzen, dass die Europäische Kommission entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Abschöpfung von Zufallsgewinnen auch für Energieunternehmen außerhalb des Strommarktes entwickelt.« (Beschlusspapier Seite 3).

Das klingt alles noch sehr vage und ist von so vielen Faktoren abhängig, dass man die Ankündigungen mit besonderer Vorsicht lesen sollte!

Strompreisbremse mit Entlastungswirkung

Nach Einführung der Erlösobergrenze soll aus deren Einnahmen eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch eingeführt und Privathaushalten eine gewisse Menge Strom zu einem vergünstigten Preis gutgeschrieben werden (Basisverbrauch).

Entlastung beim CO2-Preis

Die für den 1. Januar 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne im Brennstoffemissionshandel soll um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben werden.

Damit würden sich auch die bisher vorgesehenen Folgeschritte 2024 und 2025 entsprechend um ein Jahr verschieben.

Senkung der Umsatzsteuer für Gas

Als Ausgleich für die neue Gasbeschaffungsumlage soll zeitgleich die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch reduziert werden: Zeitlich bis Ende März 2024 befristet soll für den Gasverbrauch statt des normalen Steuersatzes von 19 Prozent der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gelten.

Weitere Preisdämpfungen

In Europa, so das Beschlusspapier auf Seite 5, würden aktuell verschiedene Preisdämpfungsmodelle für den Wärmemarkt etabliert oder diskutiert. Auch in Deutschland gebe es diese Diskussion, etwa zu einem Grundkontingent im Wärmebereich.

Eine Expertenkommission mit Vertreterinnen und Vertretern u.a. aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gewerkschaften und Verbraucherschutz eingesetzt, soll zeitnah klären, ob und wenn ja wie ein solches Modell in Deutschland oder Europa realisierbar ist.

Auch hier gilt unseres Erachtens: Das klingt alles noch sehr vage und ist von so vielen Faktoren abhängig, dass man die Ankündigungen mit besonderer Vorsicht lesen sollte!

Wohngeld-Reform und Heizkostenzuschuss

Zum 1. Januar 2023 soll das Wohngeld reformiert werden und der Kreis der Wohngeldberechtigten erweitert werden.

Als kurzfristige Maßnahme soll für die Heizperiode September 2022 bis Dezember 2022 einmalig ein Heizkostenzuschuss II an die Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld gezahlt werden – danach wird er für die Wohngeldberechtigten dauerhaft in das Wohngeld integriert.

Der Heizkostenzuschuss 2022 soll einmalig 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt betragen (540 Euro für zwei Personen; für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro).

Midi-Job: Anhebung der Verdienstgrenze auf 2.000 Euro

Zum 1. Oktober 2022 steigt die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) von 1.300 Euro auf 1.600 Euro, das steht bereits fest.

Ab dem 1. Januar 2023 soll diese Höchstgrenze auf monatlich 2.000 Euro angehoben werden.

Verlängerung beim Kurzarbeitergeld

Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld soll über den 30. September 2022 hinaus verlängert werden.

Home-Office Pauschale

Die bereits bis Ende 2022 verlängerte Home-Office Pauschale soll entfristet und verbessert.

Mit der Home-Office-Pauschale sind bisher pro Homeoffice-Tag bei der Einkommensteuer 5 Euro Werbungskosten abziehbar, maximal 600 Euro pro Jahr.

Umsatzsteuer in der Gastronomie

Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent soll verlängert werden.

Anhebung des Kindergelds

Das Kindergeld soll ab dem 1. Januar 2023 um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind angehoben werden.

Anhebung des Kinderzuschlags

Der Höchstbetrag des Kinderzuschlages wurde bereits zum 1. Juli 2022 auf 229 Euro monatlich je Kind erhöht. Ab dem 1. Januar. 2023 soll es eine weitere Erhöhung auf 250 Euro monatlich geben.

Absetzbarkeit von Rentenversicherungsbeiträgen in der Steuererklärung

Hier geht es um die Abschaffung der sog. Doppelbesteuerung bei der Rente.

Steuerzahlerinnen und Steuerzahlen sollen, so das Beschlusspapier auf Seite 11, bereits ab dem 1. Januar 2023 ihre Rentenbeiträge steuerlich voll absetzen können. Dies würde damit zwei Jahre früher als ursprünglich geplant geschehen.

ÖPNV: Nachfolge für das 9-Euro-Ticket gesucht

Die Bundesregierung schlägt vor, ein bundesweites Nahverkehrsticket einzuführen. Die Verantwortung für den Öffentlichen Nahverkehr liegt allerdings gar nicht beim Bund, sondern bei den Ländern und Kommunen.

Der Bund kündigt an, die Länder und Kommunen für ein bundesweites Nahverkehrsticket mit jährlich 1,5 Milliarden Euro zusätzlich unterstützen zu wollen – wenn die Länder mindestens den gleichen Betrag zur Verfügung stellen.

Zurzeit werden verschiedene Modelle diskutiert, preislich soll sich der 9-Euro-Ticket-Nachfolger zwischen 49 und 69 Euro pro Monat bewegen. Ob das Ticket zu diesem Preis genauso reißend Absatz findet wie für 9 Euro, darf bezweifelt werden.

Lesen Sie hier das komplette Beschlusspapier: »Maßnahmenpaket des Bundes zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen«, Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3. September 2022.

(PDF auf der Internetseite der SPD)

(MB)

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