Investitionsabzugsbetrag

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist ein steuerliches Gestaltungsinstrument für kleinere und mittlere Unternehmen, das wie eine Art vorgezogene Abschreibung funktioniert. Maximal 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten von begünstigten Wirtschaftsgütern dürfen bis zu drei Jahre vor dem geplanten Kauf als Betriebsausgabe erfasst werden.

Wird später tatsächlich investiert, kann mithilfe des IAB die Steuerschuld in ein späteres Jahr verlagert werden. Durch die zinslose Steuerstundung sollen Liquidität und Investitionsfähigkeit der Betriebe verbessert werden.

Kommt es zu keiner Investition, muss der IAB allerdings rückwirkend im Jahr der Bildung gewinnerhöhend aufgelöst und die Steuernachzahlung verzinst werden.

Die wichtigsten Merkmale des Investitionsabzugsbetrages

Begünstigter Personenkreis

Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und Selbstständige mit einem Gewinn von bis zu 200.000 Euro im Jahr der Bildung

Begünstigte Investitionen

neue und gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Höhe

maximal 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten

Aufzeichnungspflicht

elektronische Übermittlung der Summe von gebildeten, hinzugerechneten und rückgängig gemachten IAB

Investitionszeitraum

drei Jahre

Verbleibensfrist im Betrieb

bis zum Ende des auf die Anschaffung folgenden Wirtschaftsjahres

Betrieblicher Nutzungsumfang

mindestens 90 % bis zum Ende des auf die Anschaffung folgenden Wirtschaftsjahres

Obergrenze

alle vorhandenen Abzugsbeträge zusammen max. 200.000 Euro

Hinzurechnung bei Investition

wahlweise im Jahr der Anschaffung, spätestens mit Ablauf des Investitionszeitraums

Kürzung der Anschaffungskosten

max. in Höhe des IAB; nur zulässig bei Hinzurechnung im Jahr der Anschaffung

Zeitpunkt des Rückgängigmachens

bei Nicht-Investition mit Ablauf des Investitionszeitraums; vorherige freiwillige Rücknahme zulässig

Folgen bei Nicht-Investition

rückwirkende Gewinnerhöhung im Jahr der Bildung; Steuernachforderung wird jährlich verzinst

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