Xylophon / Xylofon
Ein Xylophon oder ein anderes Musikinstrument kann bei einem Musiklehrer oder Musiker ein Arbeitsmittel sein.
Arbeitsmittel sind Gegenstände, die der Erledigung beruflicher Aufgaben dienen und weitaus überwiegend für diese Zwecke genutzt werden.
Die berufliche Nutzung müssen Sie dem Finanzamt nachweisen. Machen Sie deshalb möglichst genaue Angaben, zu welchen Zwecken das Instrument beruflich genutzt wird. Bescheinigungen vom Arbeitgeber über die berufliche Nutzung können hier hilfreich sein (Bundesfinanzhof, Urteil vom 27.9.1991, VI R 1/90).
Ein Indiz für die fast ausschließliche berufliche Nutzung kann der Standort des Instruments sein. Befindet es sich im steuerlich anerkannten Arbeitszimmer oder am Arbeitsplatz, spricht dies für eine berufliche Nutzung.
Entfernungspauschale: Den Weg zur Arbeit als Werbungskosten absetzen
In der Anlage N der Steuererklärung können Sie für jeden Kilometer, den Ihre Wohnung vom Arbeitsplatz entfernt liegt (Entfernungskilometer), eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale steuerlich geltend machen. Ab der Steuererklärung 2021 gibt es für Fernpendler ab dem 21. Entfernungskilometer eine höhere Entfernungspauschale. Für Fernpendler, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegen (z.B. Auszubildende) und deshalb keine Einkommensteuer zahlen, bringt diese Erhöhung keine finanzielle Steuerentlastung. Sie können deshalb eine sog. Mobilitätsprämie beantragen. Das gilt auch für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung.