Xylophon / Xylofon

Ein Xylophon oder ein anderes Musikinstrument kann bei einem Musiklehrer oder Musiker ein Arbeitsmittel sein.

Arbeitsmittel sind Gegenstände, die der Erledigung beruflicher Aufgaben dienen und weitaus überwiegend für diese Zwecke genutzt werden.

Die berufliche Nutzung müssen Sie dem Finanzamt nachweisen. Machen Sie deshalb möglichst genaue Angaben, zu welchen Zwecken das Instrument beruflich genutzt wird. Bescheinigungen vom Arbeitgeber über die berufliche Nutzung können hier hilfreich sein (Bundesfinanzhof, Urteil vom 27.9.1991, VI R 1/90).

Ein Indiz für die fast ausschließliche berufliche Nutzung kann der Standort des Instruments sein. Befindet es sich im steuerlich anerkannten Arbeitszimmer oder am Arbeitsplatz, spricht dies für eine berufliche Nutzung.

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