Werbungskosten / Kapitalanleger
Folgende Aufwendungen gehören zu den typischen Werbungskosten eines Kapitalanlegers:
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Beratungskosten
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Depotgebühren
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Reisekosten (z.B. zur Hauptversammlung)
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Safemieten
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Telefonkosten/Internetkosten
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Zinsen für Fremdkapital
Der Ansatz der tatsächlichen Werbungskosten ist im Rahmen der Abgeltungsteuer bei der privaten Geldanlage ab 2009 grundsätzlich ausgeschlossen, sowohl im Abgeltungsverfahren als auch über die Antragsveranlagung mit der individuellen Progression.
Das Verbot des Werbungskostenabzugs gilt grundsätzlich bei Zahlungen ab dem 01.01.2009 in Bezug auf die Kapitaleinkünfte nach § 20 EStG. Sofern Wertpapierverkäufe aufgrund der Übergangsregel noch nach § 23 EStG als Spekulationsgeschäft erfasst werden, bleiben die Abzugsregeln für den Aufwand unverändert.
Allerdings wird der Werbungskostenabzug bei der Geldanlage im Rahmen der Abgeltungsteuer nicht komplett gestrichen. Bankspesen und Maklercourtage beim An- und Verkauf von Wertpapieren dürfen auch 2009 weiter abgezogen werden. Das gilt auch für die im Rahmen von Terminmarktgeschäften angefallenen Gebühren. Selbst der Ausgabeaufschlag beim Kauf von Investmentfonds oder das Telefonat für den Börsenauftrag ist künftig weiterhin absetzbar. Damit mindern diese Kosten steuerlich realisierte Gewinne und erhöhen angefallene Verluste.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 9 EStG
§ 20 Abs. 4 EStG
§ 20 Abs. 9 EStG

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