Wegegeld
Ein Wegegeld wird vom Arbeitgeber als Ersatz von angefallenen Fahrtkosten oder als Wegzeitentschädigung gezahlt.
Ersatz der Fahrtkosten:
Steuerfrei ist ein Ersatz von Fahrtkosten, wenn es sich um Reisekosten für eine Dienstreise handelt. Erstattet der Arbeitgeber jedoch Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und täglicher Arbeitsstätte, dann liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Steuerfrei ist jedoch ein Wegegeld, das für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel gezahlt wird.
Wegzeitentschädigung:
Ein Wegegeld, dass für den Ersatz des Zeitaufwandes gezahlt wird, ist steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 3 EStG
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Kurzarbeitergeld: Rettungsschirm in Krisenzeiten für Arbeitnehmer
Infolge der Corona-Epidemie haben bereits mehr als 700.000 Firmen Kurzarbeit beantragt. Millionen Beschäftigte sind also auf staatliche Hilfszahlungen durch die Corona-Krise angewiesen. Wenn Sie zu den von Kurzarbeit Betroffenen zählen, möchten Sie natürlich wissen, ob der Arbeitgeber das Ihnen zustehende Kurzarbeitergeld auch korrekt berechnet. In diesem Ratgeber werden Ihnen die Grundlagen zum Kurzarbeitergeld anhand zahlreicher Beispiele und Praxis-Tipps anschaulich erläutert. So können Sie Ihre Ansprüche auf Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld selbst überprüfen.