Wegegeld

Ein Wegegeld wird vom Arbeitgeber als Ersatz von angefallenen Fahrtkosten oder als Wegzeitentschädigung gezahlt.

Ersatz der Fahrtkosten:

Steuerfrei ist ein Ersatz von Fahrtkosten, wenn es sich um Reisekosten für eine Dienstreise handelt. Erstattet der Arbeitgeber jedoch Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und täglicher Arbeitsstätte, dann liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Steuerfrei ist jedoch ein Wegegeld, das für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel gezahlt wird.

Wegzeitentschädigung:

Ein Wegegeld, dass für den Ersatz des Zeitaufwandes gezahlt wird, ist steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 3 EStG

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