Verzinsung
Aufgrund von Ansprüchen aus Steuerschuldverhältnissen kann das Finanzamt Zinsen vom Steuerpflichtigen fordern. In folgenden Fällen können Zinsen erhoben werden:
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Steuernachforderungen und Steuererstattungen;
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Stundungszinsen;
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Verzinsung von hinterzogenen Steuern;
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Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge;
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Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung.
Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen (z.B. Säumniszuschläge, Zwangsgelder) und die entsprechenden Erstattungsansprüche werden nicht verzinst.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 233 AO
§ 233a AO
§ 234 AO
§ 235 AO
§ 237 AO

Steuerklasse ändern: Vorteile - Fristen - Tipps
Als Arbeitnehmer ist die Lohnsteuer Ihr täglicher Begleiter. Haben Sie sich nicht auch schon mal gewünscht am Monatsende etwas mehr Geld übrig zu haben? Gerade wenn Sie verheiratet sind, kann ein Steuerklassenwechsel Bares bringen. Wenn Sie wissen wollen, was Sie beim Ändern der Steuerklasse zu beachten haben und wie ein solcher Wechsel funktioniert, hilft Ihnen diese kleine Broschüre.