Verzinsung
Aufgrund von Ansprüchen aus Steuerschuldverhältnissen kann das Finanzamt Zinsen vom Steuerpflichtigen fordern. In folgenden Fällen können Zinsen erhoben werden:
-
Steuernachforderungen und Steuererstattungen;
-
Verzinsung von hinterzogenen Steuern;
-
Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge;
-
Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung.
Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen (z.B. Säumniszuschläge, Zwangsgelder) und die entsprechenden Erstattungsansprüche werden nicht verzinst.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 233 AO
§ 233a AO
§ 234 AO
§ 235 AO
§ 237 AO
A | B | C | D | E | F | G |
H | I | J | K | L | M | N |
O | P | Q | R | S | T | U |
V | W | X | Y | Z | # |

BILD-Steuer 2021 und 2020 auf CD-ROM im Paket
Für die Steuererklärung 2019 und 2020: Sie haben die Steuererklärung 2019 noch nicht gemacht und wollen mit der Steuererklärung 2020 starten? Dann kaufen Sie doch die Steuersoftware für beide Jahre im Paket und sparen dabei bares Geld im Vergleich zum Einzelkauf.