Stundungszinsen
Für die Dauer einer gewährten Stundung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis werden Zinsen erhoben. Wird der Steuerbescheid nach Ablauf der Stundung aufgehoben, geändert oder nachberichtigt, so bleiben die bis dahin entstandenen Zinsen bestehen.
Auf die Zinsen kann ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn ihre Erhebung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Zinsen aufgrund von Steuernachforderungen, die für denselben Zeitraum festgesetzt wurden, sind anzurechnen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 234 AO

SteuerSparErklärung plus 2019
Die Steuersoftware mit dem PLUS an Steuer-Wissen für Ihre Steuererklärung 2018. Zum Beispiel bei Bau oder Kauf einer Immobilie, bei steuerlichen Unterhaltsfragen im Rahmen einer Scheidung oder wenn es um Gewinne und Verluste aus Kapitalvermögen und Erbschaft geht.