Verlustausgleichverbote
In bestimmten Fällen können erzielte Verluste nicht oder nur beschränkt mit anderen positiven Einkünfte ausgeglichen werden.
-
nach § 2a EStG können Verluste aus bestimmte ausländischen Einkünften nur mit positiven Einkünften der jeweils selben Einkunftsart ausgeglichen werden;
-
nach § 2b EStG können Verluste aus Verlustzuweisungsgesellschaften nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden;
-
Verluste aus gewerblicher Tierzucht dürfen nur horizontal ausgeglichen werden, sie sind aber rücktrags- und vortragsfähig und sind folglich mit positiven Einkünften aus gewerblicher Tierzucht aus anderen Veranlagungszeiträumen ausgleichbar;
-
Verluste eines Kommanditisten, die zu einem negativen Kapitalkonto führen, können nur mit Beteiligungsgewinnen aus späteren Wirtschaftsjahren ausgeglichen werden;
-
Verluste aus Veräußerungsgeschäften können nur mit Gewinnen aus Veräußerungsgeschäften verrechnet werden, ein Verlustvor- und Verlustrücktrag ist möglich;
-
nach § 15b EStG Verluste aus Steuerstundungsmodellen (Hierzu auch BMF-Schreiben vom 17.07.2007, IV B 2 – S 2241-b/07/0001).
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 23 EStG
§ 2a EStG
§ 2b EStG
§ 15a EStG
§ 15b EStG
A | B | C | D | E | F | G |
H | I | J | K | L | M | N |
O | P | Q | R | S | T | U |
V | W | X | Y | Z | # |

SteuerSparErklärung 2020 und 2021 auf CD-ROM im Paket
Für die Steuererklärung 2019 und 2020: Sie haben die Steuererklärung 2019 noch nicht gemacht und wollen mit der Steuererklärung 2020 starten? Dann kaufen Sie doch die Steuersoftware für beide Jahre im Paket und sparen dabei bares Geld im Vergleich zum Einzelkauf.