Unterstützungskasse
Unterstützungskassen bieten dem Arbeitgeber die Möglichkeit, eine zusätzliche Altersvorsorge für seine Arbeitnehmer zu schaffen. Zuwendungen an Unterstützungskassen können unter den Voraussetzungen des § 4d Einkommensteuergesetz (EStG) als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Der Arbeitnehmer hat auf Zuwendungen durch die Unterstützungskasse keinen Rechtsanspruch. Damit sind Zahlungen an die Unterstützungskasse durch den Arbeitgeber beim Arbeitnehmer noch kein steuerpflichtiger Arbeitslohn. Steuerpflichtiger Arbeitslohn entsteht erst dann, wenn die Unterstützungskasse im Versorgungsfall Leistungen für den Arbeitnehmer erbringt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 4d EStG
R 4d Abs. 1 EStR
H 4d Abs. 1 EStR
SteuerSparErklärung für Selbstständige (Steuerjahr 2024) - gewerbliche Lizenz
Die gewerbliche Lizenz für 3 Arbeitsplätze gilt für alle Anwender, die die Software im Rahmen einer entgeltlichen Hilfe in Steuersachen nutzen, also insbesondere beim Einsatz in steuerberatenden Berufen (Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater, Rechtsanwälte o.ä.).