Unterstützungskasse
Unterstützungskassen bieten dem Arbeitgeber die Möglichkeit, eine zusätzliche Altersvorsorge für seine Arbeitnehmer zu schaffen. Zuwendungen an Unterstützungskassen können unter den Voraussetzungen des § 4d Einkommensteuergesetz (EStG) als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Der Arbeitnehmer hat auf Zuwendungen durch die Unterstützungskasse keinen Rechtsanspruch. Damit sind Zahlungen an die Unterstützungskasse durch den Arbeitgeber beim Arbeitnehmer noch kein steuerpflichtiger Arbeitslohn. Steuerpflichtiger Arbeitslohn entsteht erst dann, wenn die Unterstützungskasse im Versorgungsfall Leistungen für den Arbeitnehmer erbringt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 4d EStG
R 4d Abs. 1 EStR
H 4d Abs. 1 EStR
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