Unterstützungskasse
Unterstützungskassen bieten dem Arbeitgeber die Möglichkeit, eine zusätzliche Altersvorsorge für seine Arbeitnehmer zu schaffen. Zuwendungen an Unterstützungskassen können unter den Voraussetzungen des § 4d Einkommensteuergesetz (EStG) als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Der Arbeitnehmer hat auf Zuwendungen durch die Unterstützungskasse keinen Rechtsanspruch. Damit sind Zahlungen an die Unterstützungskasse durch den Arbeitgeber beim Arbeitnehmer noch kein steuerpflichtiger Arbeitslohn. Steuerpflichtiger Arbeitslohn entsteht erst dann, wenn die Unterstützungskasse im Versorgungsfall Leistungen für den Arbeitnehmer erbringt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 4d EStG
R 4d Abs. 1 EStR
H 4d Abs. 1 EStR

BILD-Steuer (Steuerjahr 2024)
Mit BILD-Steuer, der Geld-zurück-Software, können auch absolute "Steuer-Neulinge" schnell und unkompliziert ihre Steuererklärung für 2024 am PC erstellen. Clevere Assistenten geben jederzeit während der Erstellung der Steuererklärung Tipps zum Steuern sparen.