Spezialleasing
Beim Leasing handelt es sich um eine Sonderform der entgeltlichen Überlassung von Wirtschaftsgütern durch den Leasing-Geber an den Leasing-Nehmer.
Für die steuerliche Beurteilung von Leasing ist entscheidend, wem die Wirtschaftsgüter zugerechnet werden müssen, dem Leasing-Nehmer oder dem Leasing-Geber. Hierfür ist die vertragliche Ausgestaltung des Leasings ausschlaggebend.
Leasingverträge werden in Operatingleasing, Finanzierungsleasing und in Spezialleasing untergliedert.
Spezialleasing
Hierbei wird das Leasinggut den Bedürfnissen des Leasing-Nehmers angepasst. Daher kann das Wirtschaftsgut nur von diesem Leasing-Nehmer sinnvoll eingesetzt werden.
Beim Spezialleasing wird das Wirtschaftsgut dem Leasing-Nehmer zugerechnet. Die einzelnen Vertragsklauseln (z.B. Grundmietzeit, Erwerb nach Ablauf der Grundmietzeit) sind dabei ohne Bedeutung.

Ich bin im Homeoffice
Die meisten Selbstständigen arbeiten viel oder sogar ausschließlich daheim in den eigenen vier Wänden – das verursacht Kosten. Und diese Kosten kannst du als Selbstständiger gegebenenfalls im Rahmen deiner Gewinnermittlung als Betriebsausgaben absetzen. Das mindert deinen Gewinn und somit zahlst du weniger Steuern.