Spezialleasing

Beim Leasing handelt es sich um eine Sonderform der entgeltlichen Überlassung von Wirtschaftsgütern durch den Leasing-Geber an den Leasing-Nehmer.

Für die steuerliche Beurteilung von Leasing ist entscheidend, wem die Wirtschaftsgüter zugerechnet werden müssen, dem Leasing-Nehmer oder dem Leasing-Geber. Hierfür ist die vertragliche Ausgestaltung des Leasings ausschlaggebend.

Leasingverträge werden in Operatingleasing, Finanzierungsleasing und in Spezialleasing untergliedert.

Spezialleasing

Hierbei wird das Leasinggut den Bedürfnissen des Leasing-Nehmers angepasst. Daher kann das Wirtschaftsgut nur von diesem Leasing-Nehmer sinnvoll eingesetzt werden.

Beim Spezialleasing wird das Wirtschaftsgut dem Leasing-Nehmer zugerechnet. Die einzelnen Vertragsklauseln (z.B. Grundmietzeit, Erwerb nach Ablauf der Grundmietzeit) sind dabei ohne Bedeutung.

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