Revision
Das Urteil eines Finanzgerichts kann mit der Einlegung von Revision angefochten werden. Ob die Revision zugelassen wird, entscheidet das Finanzgericht. Bei einem negativen Entscheid kann durch die Nichtzulassungsbeschwerde die Einlegung von Revision vor dem Finanzgericht erstritten werden. Wird die Revision des Urteils zugelassen, wird der Rechtsstreit in zweiter Instanz vom Bundesfinanzhof entschieden.

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