Revision
Das Urteil eines Finanzgerichts kann mit der Einlegung von Revision angefochten werden. Ob die Revision zugelassen wird, entscheidet das Finanzgericht. Bei einem negativen Entscheid kann durch die Nichtzulassungsbeschwerde die Einlegung von Revision vor dem Finanzgericht erstritten werden. Wird die Revision des Urteils zugelassen, wird der Rechtsstreit in zweiter Instanz vom Bundesfinanzhof entschieden.
STEUEReasy (Steuerjahr 2024)
Einfache Handhabung für einfache Steuerfälle - easy eben! Die Software bietet zuverlässig zum kleinen Preis, was für eine einfache Steuererklärung nötig ist. Der “rote Faden” navigiert Sie intuitiv und mit wenig Aufwand durch die Erklärung.