Realsplitting
Im Zuge des Realsplittings werden Unterhaltszahlungen an den dauernd getrennt lebenden oder an den geschiedenen Ehepartner steuerlich abzugsfähig.
So können Unterhaltszahlungen bis zu einem Betrag von 13.805,– € im Kalenderjahr als Sonderausgaben abgezogen werden. Im Gegenzug muss der Empfänger der Zahlung das Geld versteuern.
Die Unterhaltszahlungen gehören beim Empfänger zu den sonstigen Einkünften. Das Realsplitting kann insgesamt zu einer niedrigeren Steuerlast führen, wenn ein Ehepartner ein hohes und der andere Ehepartner kein Einkommen oder ein vergleichsweise niedriges Einkommen erzielt.
Muss ein Steuerpflichtiger an mehrere geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehepartner Unterhalt zahlen, so kann er den Betrag von 13.805,– € auch mehrfach geltend machen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 10 EStG

Ehevertrag kurz&konkret!
Die Ehe ist nicht nur eine Liebes-, sondern auch eine Rechtsbeziehung. Mit einem Ehevertrag können Paare ihre rechtlichen Verhältnisse individuell gestalten – abgestimmt auf ihre persönliche Lebenssituation. Der Ehevertrag bietet die Möglichkeit, von gesetzlichen Regelungen abzuweichen und klare Vereinbarungen zu treffen, um spätere Konflikte zu vermeiden.