Praxisgebühr
Die vom 01.01.2004 bis 31.12.2012 erhobene Praxisgebühr von 10,– € im Quartal wird den außergewöhnlichen Belastungen zugeordnet. Nur wenn die zumutbare Belastung des Steuerpflichtigen überschritten wird, entsteht dann eine steuerliche Entlastung.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 33 EStG

Rechte und Ansprüche des Pflegenden
Die soziale Pflegeversicherung begründet nicht nur Leistungsansprüche für den Pflegebedürftigen, sie gewährleistet auch unmittelbar dem Pflegenden Ansprüche und Rechte.