Orchesterleiter
Ein Orchesterleiter kann selbstständig oder nichtselbstständig tätig sein. Eine nichtselbstständige Tätigkeit liegt zum Beispiel vor, wenn der Orchesterleiter in einem Anstellungsverhältnis zu einem Arbeitgeber steht. Demgegenüber kann eine selbstständige Tätigkeit vorliegen, wenn das Orchester den Namen des Orchesterleiters trägt und immer einheitlich unter dessen Leitung auftritt. Zur steuerrechtlichen Einordnung der Tätigkeit eines Orchesterleiters hat die Finanzverwaltung mit dem sogenannten »Künstlererlass« vom 05.10.1990 Stellung genommen.

Ich bin im Homeoffice
Die meisten Selbstständigen arbeiten viel oder sogar ausschließlich daheim in den eigenen vier Wänden – das verursacht Kosten. Und diese Kosten kannst du als Selbstständiger gegebenenfalls im Rahmen deiner Gewinnermittlung als Betriebsausgaben absetzen. Das mindert deinen Gewinn und somit zahlst du weniger Steuern.