Negative Einkünfte
Im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer können negative Einkünfte (Verluste) durch einen horizontalen Verlustausgleich, einen vertikalen Verlustausgleich oder einen Verlustabzug nach § 10d EStG berücksichtigt werden.
Horizontaler Verlustausgleich:
Durch einen horizontalen Verlustausgleich können Verluste nur innerhalb derselben Einkunftsart berücksichtigt werden. In der Regel sind Verluste zuerst horizontal auszugleichen.
Vertikaler Verlustausgleich:
Der vertikale Verlustausgleich ermöglicht einen Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkunftsarten. Verbleiben nach einem horizontalen Verlustausgleich negative Einkünfte, können in den meisten Fällen diese verbleibenden Verluste mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden.
Verlustabzug nach § 10d EStG:
Mit einem Verlustabzug nach § 10d EStG können Verluste, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen worden sind, wie Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Dieser Verlustabzug kommt insbesondere für Verluste aus anderen Veranlagungszeiträumen in Frage (vgl. Lexikon: Verlustrücktrag, Verlustvortrag).
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 10d EStG

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