Land- und Forstwirtschaft / Reitpferde
Es ist nach Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, ob die mit der Unterhaltung eines Pensionsstalls und der Erteilung von Reitunterricht verbundene Haltung oder Zucht von Pferden einen Gewerbebetrieb oder einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft darstellt.
Die Pensionsreitpferdehaltung rechnet auch dann zur land- und forstwirtschaftlichen Tierhaltung, wenn den Pferdeeinstellern Reitanlagen einschließlich einer Reithalle zur Verfügung gestellt werden.
Die Vermietung von Pferden zu Reitzwecken ist bei vorhandener Futtergrundlage als landwirtschaftliche Tätigkeit anzusehen, wenn keine weiteren ins Gewicht fallenden Leistungen erbracht werden, die nicht der Landwirtschaft zuzurechnen sind.
Die aus der Haltung eigener Pferde oder Pensionspferde erzielten Umsätze unterliegen der vollen Umsatzsteuer, wenn die Haltung zu Freizeitzwecken erfolgt (Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.01.2011, V R 65/09).
Geschäftsreisen: Privaten PKW für betriebliche Fahrten nutzen und Steuern sparen
Wenn Sie einen Pkw zu nicht mehr als 50 % betrieblich nutzen, können Sie auf die Zuordnung zum Betriebsvermögen verzichten und den Pkw als Privatvermögen behandeln. Die Kfz-Kosten, die anteilig auf die betriebliche Nutzung entfallen, dürfen Sie in diesem Fall als Aufwandseinlage steuerlich geltend machen. Wenn Sie den Pkw nach ein paar Jahren verkaufen, kann diese Lösung sogar erheblich günstiger sein als ein Betriebs-Pkw.