Künstliche Befruchtung
Kosten einer künstlichen Befruchtung, die einem Ehepaar zu einem gemeinsamen Kind verhelfen soll, können bei Empfängnisunfähigkeit der Frau außergewöhnliche Belastungen sein.
Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können auch Frauen, die eine nichteheliche Lebensgemeinschaft mit ihrem Partner führen, die Kosten für eine künstliche Befruchtung geltend machten (Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.5.2007 II R 47/05).
Auch bei einer krankheitsbedingten Sterilität des Mannes können die Aufwendungen für eine heterologe künstliche Befruchtung (Übertragung einer anonymen Samenspende) als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden (Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.12.2010, VI R 43/10).
Gesetze und Urteile (Quellen)
BFH 16.12.2010, VI R 43/10
BFH 10.5.2007 II R 47/05
H 33.1–33.4 EStR
Der Begriff »Künstliche Befruchtung« wird im allgemeinen Sprachgebrauch gleichbedeutend mit »Befruchtungskosten« verwendet.

Pflegekräfte aus dem Ausland: So geht es ganz einfach
Mehr als zwei Drittel aller pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause in den eigenen vier Wänden versorgt. In der überwiegenden Mehrzahl geschieht dies mit Unterstützung von Familienangehörigen, meistens Frauen. Zwar bietet die soziale Pflegeversicherung viele Möglichkeiten, um Angehörige zu unterstützen und die Pflege zu Hause möglich zu machen, viele betroffene Familien wähle jedoch eine Lösung abseits dieser Versorgungsformen. Vor allem, wenn es in erster Linie darum geht, dass Pflegebedürftige nicht allein in ihrer Wohnung bleiben können und ein hohes Maß an Betreuung sowie hauswirtschaftliche Versorgung und einfache Hilfen bei der Grundpflege benötigen, entscheiden sich Familien dafür, eine ausländische Haushalts- und Betreuungskraft einzusetzen, vornehmlich aus Osteuropa.