Kleinstbetragsregelung
Erst wenn eine Steuer mindestens 10,00 € beträgt, erfolgt eine Steuerfestsetzung. Das gleiche gilt auch für einen Steueränderungsbescheid. Auch dieser wird erst dann festgesetzt, wenn sich die Steuer um mindestens 10,00 € ändert.
Betragen noch offene Steuerbeträge mindestens 3,00 €, aber weniger als 10,00 €, so werde sie vom Finanzamt nach Ablauf eines Jahres angemahnt. Es kann aber auch zu einer Steuerverrechnung kommen. Liegt ein Steuerbetrag unter 3,00 €, kann eine Verrechnung mit einer Steuererstattung an den Steuerpflichtigen oder mit einer späteren Steuerzahlung des Steuerpflichtigen erfolgen.

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