Heiratsbeihilfe
Was ist die Heiratsbeihilfe?
Heiratsbeihilfen waren steuerfreie und sozialversicherungsfreie Zahlungen des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin anlässlich der Eheschließung.
Dazu war bis Ende 2005 im Einkommensteuergesetz (EStG) in § 3 Nr. 15 geregelt: Steuerfrei sind [...] «Zuwendungen, die Arbeitnehmer anlässlich ihrer Eheschließung oder der Geburt eines Kindes von ihrem Arbeitgeber erhalten, soweit sie jeweils 315 Euro nicht übersteigen;...«
Gibt es die Heiratsbeihilfe noch?
Zum 1.1.2006 wurde die Regelung gestrichen (»Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm«).
Arbeitgeber können noch immer anlässlich der Hochzeit ihren Arbeitnehmern einen Geldbetrag zukommen lassen. Dieser stellt dann aber steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, wenn die Grenze für steuer- und sozialversicherungsfreie Sachbezüge überschritten wird.
Die monatliche Freigrenze liegt derzeit bei 50 Euro pro Monat (§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG), bis zum 31.12.2021 betrug sie 44 Euro.

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