Erweitert beschränkte Steuerpflicht
Die erweitert beschränkte Steuerpflicht greift für natürliche Personen, die
-
in ein Niedrigsteuerland ausgewandert sind und
-
in den letzten 10 Jahren vor der Verlegung ihres Wohnsitzes insgesamt 5 Jahre als deutsche Staatsbürger unbeschränkt steuerpflichtig waren und
-
weiterhin im Inland (Deutschland) wesentliche wirtschaftliche Interessen haben.
Liegt eine erweitert beschränkte Steuerpflicht vor, dann unterliegen alle nicht ausländischen Einkünfte der deutschen Besteuerung.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 2 AStG
§ 2 EStG
Häuser und Wohnungen bei Schenkung und Erbschaft – Einkommensteuerliche Folgen
Ein geerbtes Haus verkaufen oder vermieten? Auswirkungen auf Ihre Einkommenssteue