Erweitert beschränkte Steuerpflicht
Die erweitert beschränkte Steuerpflicht greift für natürliche Personen, die
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in ein Niedrigsteuerland ausgewandert sind und
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in den letzten 10 Jahren vor der Verlegung ihres Wohnsitzes insgesamt 5 Jahre als deutsche Staatsbürger unbeschränkt steuerpflichtig waren und
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weiterhin im Inland (Deutschland) wesentliche wirtschaftliche Interessen haben.
Liegt eine erweitert beschränkte Steuerpflicht vor, dann unterliegen alle nicht ausländischen Einkünfte der deutschen Besteuerung.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 2 AStG
§ 2 EStG
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