Erweitert beschränkte Steuerpflicht

Die erweitert beschränkte Steuerpflicht greift für natürliche Personen, die

  • in ein Niedrigsteuerland ausgewandert sind und

  • in den letzten 10 Jahren vor der Verlegung ihres Wohnsitzes insgesamt 5 Jahre als deutsche Staatsbürger unbeschränkt steuerpflichtig waren und

  • weiterhin im Inland (Deutschland) wesentliche wirtschaftliche Interessen haben.

Liegt eine erweitert beschränkte Steuerpflicht vor, dann unterliegen alle nicht ausländischen Einkünfte der deutschen Besteuerung.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 2 AStG

§ 2 EStG

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