Computer / Arbeitgebergeschenk
Schenkt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Computer und/oder dazugehörige Geräte (z.B. Drucker), so ist das Geschenk nur einer pauschalen Lohnsteuer von 25 % zu unterwerfen. Ab dem 01.01.2014 wurde diese Pauschalierung auf Geräte für den Internetzugang und Gebühren für die Internetnutzung ausgedehnt.
Handelt es sich nicht um einen neuen, sondern um einen bereits abgeschriebenen Computer, fällt keine Lohnsteuer an.
Nutzt der Arbeitnehmer den betrieblichen Computer bzw. den betrieblichen Internetzugang für private Zwecke, so ist der daraus resultierende Nutzungsvorteil steuerfrei.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG
§ 3 Nr. 45 EStG
R 3.45 LStR
H 3.45 LStR
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Kurzarbeitergeld: Rettungsschirm in Krisenzeiten für Arbeitnehmer
Infolge der Corona-Epidemie haben bereits mehr als 700.000 Firmen Kurzarbeit beantragt. Millionen Beschäftigte sind also auf staatliche Hilfszahlungen durch die Corona-Krise angewiesen. Wenn Sie zu den von Kurzarbeit Betroffenen zählen, möchten Sie natürlich wissen, ob der Arbeitgeber das Ihnen zustehende Kurzarbeitergeld auch korrekt berechnet. In diesem Ratgeber werden Ihnen die Grundlagen zum Kurzarbeitergeld anhand zahlreicher Beispiele und Praxis-Tipps anschaulich erläutert. So können Sie Ihre Ansprüche auf Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld selbst überprüfen.