Außerordentliche Einkünfte

Außerordentliche Einkünfte sind:

  • Veräußerungsgewinne (z.B. Betriebsveräußerung),

  • Entschädigungen (z.B. für die Aufgabe einer Tätigkeit, die Einhaltung eines Wettbewerbsverbotes),

  • Nutzungsvergütungen und Zinsen (wenn sie für mehr als drei Jahre nachgezahlt werden),

  • Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten,

  • Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen.

Liegen außerordentliche Einkünfte vor, kommt ein ermäßigter Steuersatz nach § 34 EStG (Fünftelregelung) zur Anwendung.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 34 EStG

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