Außerordentliche Einkünfte
Außerordentliche Einkünfte sind:
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               Veräußerungsgewinne (z.B. Betriebsveräußerung), 
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               Entschädigungen (z.B. für die Aufgabe einer Tätigkeit, die Einhaltung eines Wettbewerbsverbotes), 
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               Nutzungsvergütungen und Zinsen (wenn sie für mehr als drei Jahre nachgezahlt werden), 
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               Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten, 
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               Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen. 
Liegen außerordentliche Einkünfte vor, kommt ein ermäßigter Steuersatz nach § 34 EStG (Fünftelregelung) zur Anwendung.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 34 EStG
 
                            
                        Häuser und Wohnungen bei Schenkung und Erbschaft – Einkommensteuerliche Folgen
Ein geerbtes Haus verkaufen oder vermieten? Auswirkungen auf Ihre Einkommenssteue