Außerordentliche Einkünfte
Außerordentliche Einkünfte sind:
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Veräußerungsgewinne (z.B. Betriebsveräußerung),
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Entschädigungen (z.B. für die Aufgabe einer Tätigkeit, die Einhaltung eines Wettbewerbsverbotes),
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Nutzungsvergütungen und Zinsen (wenn sie für mehr als drei Jahre nachgezahlt werden),
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Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten,
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Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen.
Liegen außerordentliche Einkünfte vor, kommt ein ermäßigter Steuersatz nach § 34 EStG (Fünftelregelung) zur Anwendung.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 34 EStG
SteuerSparErklärung (Steuerjahr 2024) - gewerbliche Lizenz
Die gewerbliche Lizenz für 3 Arbeitsplätze gilt für alle Anwender, die die Software im Rahmen einer entgeltlichen Hilfe in Steuersachen nutzen, also insbesondere beim Einsatz in steuerberatenden Berufen (Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater, Rechtsanwälte o.ä.).