Auslandskinder
Ausländer haben einen Anspruch auf das Kindergeld, wenn sie im Besitz einer
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Niederlassungserlaubnis,
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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit,
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Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 und 2, den §§ 31, 37, 38 des Aufenthaltsgesetzes oder
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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs zu einem Deutschen zu einer von den Nummern 1 bis 3 erfassten Person sind.
Erhält ein Ausländer kein Kindergeld, so hat er trotzdem einen Anspruch auf Gewährung des Kinderfreibetrags.
Sind Ausländer nur vorübergehend zur Erbringung von Dienstleistungen nach Deutschland entsandt worden oder Saisonarbeitnehmer bzw. Werksvertragsarbeitnehmer, so haben sie auch dann keinen Anspruch auf das Kindergeld, wenn sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis sind.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 62 EStG

Das richtige Testament für Ehepaare
Eheleute wollen oft ein gemeinsames Testament verfassen, weil sie mit der vom Gesetz vorgesehenen Erbfolge nicht einverstanden sind. Jeder Erbfall ist aber anders. So müssen in vielen Fällen individuelle Besonderheiten im Ehegattentestament berücksichtigt werden. Anhand konkreter Beispiele wird die Rechtslage verdeutlicht. Es werden Fallstricke und Risiken aufgezeigt, um Sie vor rechtlichen und finanziellen Nachteilen zu schützen.