Baden-Württemberg: Mehr Zeit für die Steuererklärung per ELSTER

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Wer in Baden-Württemberg seine Steuererklärung elektronisch abgibt, bekommt schon jetzt zwei Monate mehr Zeit dafür. Eigentlich ist die Fristverlängerung erst ab 2019 gesetzlich vorgeschrieben.

Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2016 ist dann also nicht der 31.5.2017, sondern erst der 31.7.2017.

Das macht Baden-Württemberg natürlich nicht ohne Grund: Das Land will mehr Steuerzahler dazu bringen, ihre Steuererklärung auf elektronischen Weg, also per Elster abzugeben, denn das erspart den Finanzämtern viel Arbeit.

Bisher liegt in Baden-Württemberg der Anteil aller, die ihre Steuererklärung elektronisch übermitteln, bei knapp 60%. In beratenen Steuerfällen sind es 85%, erklärt das Finanzministerium Baden-Württemberg in einer Mitteilung vom 6.3.2017.

Uns haben inzwischen einige Anfragen von Kunden erreicht, die berichten, dass Finanzämter in Baden-Württemberg wohl nicht über die automatische Fristverlängerung informiert sind. Bitte weisen Sie Ihr Finanzamt ggf. auf die entsprechende Pressemitteilung des Finanzministeriums Baden-Württemberg hin.

Wichtig: Vergessen Sie nicht, sich noch im Mai bei Elster-online für die elektronische Abgabe zu registrieren!

Hintergrund

Anfang Januar 2017 ist das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in Kraft getreten, das unter anderem die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung neu regelt. Ab dem Jahr 2019 – also erstmals für die Steuererklärung für das Jahr 2018 – verschieben sich die Abgabetermine um zwei Monate nach hinten. Das gilt sowohl für sogenannte beratene Steuerpflichtige wie auch für nicht beratene Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung ohne Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen.

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