Abgabe per Elster: Mehr Zeit für die Steuererklärung

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Immer mehr Bundesländer gewähren ihren Steuerzahlern eine automatische Fristverlängerung, wenn sie ihre Steuer-Unterlagen elektronisch einreichen.

Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2016 ist dann nicht der 31.5.2017, sondern erst der 31.7.2017.

Entsprechende Mitteilungen liegen bereits aus Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern vor. Wir vermuten, dass sich weitere Bundesländer anschließen werden.

Das machen die Länder natürlich nicht ohne Grund: Sie möchten mehr Steuerzahler dazu bringen, ihre Steuererklärung auf elektronischem Weg, also per "Elster" abzugeben. Das erspart den Finanzämtern viel Arbeit.

Uns haben inzwischen einige Anfragen von Kunden erreicht, die berichten, dass Finanzämter in Baden-Württemberg wohl nicht über die automatische Fristverlängerung informiert sind. Bitte weisen Sie Ihr Finanzamt ggf. auf die entsprechende Pressemitteilung des Finanzministeriums Baden-Württemberg hin.

Wichtig: Vergessen Sie nicht, sich noch im Mai bei Elster-online für die elektronische Abgabe zu registrieren!

Hintergrund

Anfang Januar 2017 ist das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in Kraft getreten, das unter anderem die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung neu regelt. Ab dem Jahr 2019 – also erstmals für die Steuererklärung für das Jahr 2018 – verschieben sich die Abgabetermine um zwei Monate nach hinten. Das gilt sowohl für sogenannte beratene Steuerpflichtige wie auch für nicht beratene Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung ohne Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen.

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