Welches Finanzamt ist für mich zuständig?

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Wer in einer mittelgroßen Stadt wohnt und nie umzieht, muss sich über die Frage der Zuständigkeit keine Gedanken machen. Auf wen das allerdings nicht zutrifft – und das dürfte die Mehrheit der Steuerzahler sein –, sollte wissen, wann welches Finanzamt zuständig ist.

Es gibt zwei verschiedene Arten der Zuständigkeit:

  • die sachliche Zuständigkeit, die regelt, welche Behörde für Ihr Anliegen zuständig ist. Für Ihre Steuererklärung ist das natürlich das Finanzamt.

  • die örtliche Zuständigkeit, bei der Wohnsitz und Aufenthalt darüber entscheiden, welches Finanzamt konkret für Sie zuständig ist.

Im Normalfall geben Sie Ihre Steuererklärung bei dem Finanzamt abgeben, in dessen Bezirk Sie bei Abgabe der Steuererklärung wohnen (Wohnsitzfinanzamt).

Ausnahme 1: Doppelter Haushalt und mehrere Wohnsitze

Bei mehreren Wohnsitzen kommt es darauf an, ob Sie verheiratet sind oder nicht:

  • Bei Verheirateten, die nicht dauernd getrennt leben, ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich die Familie vorwiegend aufhält (Familienwohnsitz). Welche Veranlagungsart die Ehepartner wählen, spielt dabei keine Rolle.

  • Bei Nichtverheirateten zählt der Wohnsitz, an dem sie sich vorwiegend aufhalten. Das kann auch ein zweiter Wohnsitz sein.

Ausnahme 2: Wohnsitz in einer Kaserne

Bei nicht verheirateten Angehörigen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei, die in einer Kaserne oder ähnlichen Unterkunft leben, zählt der Wohnsitz, der in der Steuererklärung angegeben wird.

Ausnahme 3: Umzug

Nach einem Umzug geben Sie Ihre Steuererklärung beim Finanzamt des neuen Wohnsitzes ab. Bei einem Umzug nach Abgabe der Steuererklärung oder nachdem Sie Einspruch eingelegt haben, ist ebenfalls das Finanzamt an Ihrem neuen Wohnsitz für Sie zuständig - und zwar ab dem Zeitpunkt, in dem das alte oder das neue Finanzamt von Ihrem Umzug erfährt.

Manchmal ist es praktischer, wenn das bisherige Finanzamt die Sache zu Ende bringt. Das ist möglich, wenn das neue Finanzamt zustimmt und es unter Wahrung der Interessen der Beteiligten [das sind auch Sie] der einfachen und zweckmäßigen Durchführung des Verfahrens dient. Meist werden Sie gebeten, sich hierzu zu äußern. Wirklichen Einfluss darauf, welches Finanzamt die Bearbeitung übernimmt, haben Sie aber nicht.

Ziehen Sie um, nachdem Sie den Steuerbescheid erhalten, aber bevor Sie Einspruch eingelegt haben? Dann schicken Sie Ihr Einspruchsschreiben am besten an Ihr altes Finanzamt, das den Steuerbescheid erlassen hat. Teilen Sie gleichzeitig Ihre neue Adresse mit.

Ausnahme 4: Trennung vom Ehepartner

Wenn Ehepartner sich trennen, können sie sich noch für das Jahr der Trennung zusammen veranlagen lassen. Das bisher zuständige Finanzamt ist dann auch noch für das Kalenderjahr der Trennung zuständig, wenn zumindest ein Ehepartner im Bezirk des bisherigen Finanzamtes wohnen bleibt. Ziehen beide Ehepartner um, ist das Finanzamt des Ehepartners zuständig, der vor dem Abzug von Werbungskosten die höheren Einnahmen hat.

Bei getrennter Veranlagung kann jeder seine Steuererklärung bei seinem Wohnsitzfinanzamt abgeben.

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