Gas: Zählerstand vom 31.3.2024 melden
Ab April gelten für Gas wieder 19 Prozent Umsatzsteuer.

Gas: Zählerstand vom 31.3.2024 melden

 - 

Ab dem 1.4.2024 beträgt der Mehrwertsteuersatz für Gas wieder 19%. Damit Ihre Gasrechnung korrekt erstellt werden kann, sollten Sie den Zählerstand fotografieren und an Ihren Versorger melden.

Machen Sie mit Ihrem Handy oder Smartphone ein Foto vom Stand Ihres Gaszählers. In der Bilddatei wird das Aufnahmedatum gespeichert. Falls der Anbieter den Zählerstand anzweifelt, haben Sie direkt einen Beweis zur Hand.

Wenn Sie die nächste Abrechnung erhalten, schauen Sie genau hin: Bis zum 31.3.2024 werden 7% Umsatzsteuer berechnet, ab dem 1.4.2024 sind wieder 19% fällig.

Hat sich Ihr Versorger daran gehalten und Ihre Meldung zum 1.4.2024 berücksichtigt? Falls nicht, fordern Sie eine neue, korrekte Rechnung an.

Hintergrund: Die Umsatzsteuer auf Gas war im Oktober 2022 vorübergehend auf 7% gesenkt worden, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten. Diese befristete Senkung der Umsatzsteuer auf den Gaspreis endet jetzt.

Falls Ihr Gasversorger Ihren gesamten Gasverbrauch für die Rechnung gleichmäßig auf 12 Monate aufteilt, kann es passieren, dass Gasverbrauch aus den kalten Monaten (in denen der Verbrauch höher war) den wärmeren Monaten mit weniger tatsächlichem Verbrauch zugeschlagen und mit der höheren Mehrwertsteuer belegt wird. Dann zahlen Sie unter dem Strich zu viel.

Übrigens: Beim Strom ändert sich nichts.

(MB)

Weitere News zum Thema
  • [] Im Gegensatz zu Alleinstehenden können Ehepaare und eingetragene Lebenspartner die Zusammenveranlagung mit Splittingtarif wählen. Wann und warum ist das günstiger? Und welche Besonderheit gilt bei gleichgeschlechtlichen Ehen im Mantelbogen? mehr

  • [] Halter von Elektroautos können im sogenannten Treibhausgasminderungs-Quotenhandel die CO2-Emissionseinsparung, die durch den Antrieb mit Strom statt fossiler Kraftstoffe entsteht, verkaufen und dafür eine Prämie erhalten. Wie geht das, wie viel Geld bekommt mehr

  • [] Eine verbindliche Auskunft des Finanzamts schafft steuerliche Planungssicherheit, bevor ein Sachverhalt umgesetzt wird. Anders als mündliche oder informelle Auskünfte entfaltet sie rechtliche Bindungswirkung: Hält sich die spätere Umsetzung an den geschilderten mehr

Weitere News zum Thema