Bürokratieentlastungsgesetz III verabschiedet: Diese Maßnahmen werden umgesetzt

 - 

Das Eckpunktepapier bezeichneten wir im Juli noch als "nicht den großen Wurf" – was uns im Oktober, als der Referentenentwurf bekannt wurde, dann auch schon wieder leid tat. Jetzt stehen wir vor den Resten der eigentlich gar nicht so schlechten Ideen.

Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Maßnahmen

Umsatzsteuer

  • Existenzgründer, deren zu entrichtende Umsatzsteuer voraussichtlich 7.500 Euro nicht überschreitet, müssen nur noch vierteljährlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben statt wie bisher monatlich. Diese Maßnahme gilt allerdings nur befristet für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026.

  • Ab dem 1.1.2020 wird die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer angehoben: Die Kleinunternehmer-Regelung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn der Umsatz im vergangenen Kalenderjahr die Grenze von 22.000 Euro nicht überstiegen hat – bisher liegt die Grenze bei 17.500 Euro. Weiterhin gilt, dass der Umsatz im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten darf (ausführlicher dazu hier).

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  • Wenn Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum Gehalt die Kosten für die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen ersetzen, ist diese Leistung ab 2020 bis 600 Euro pro Jahr steuerfrei. Bisher liegt die Grenze bei 500 Euro.

  • Bei kurzfristigen Beschäftigungen ist ab 2020 die pauschale Lohnsteuer von 25% möglich bis zu einem durchschnittlichen Arbeitslohn von 120 Euro. Bisher galten hier 72 Euro. Der pauschalierungsfähige durchschnittliche Stundenlohn steigt von 12 Euro auf 15 Euro.

  • Krankenkassen sollen Arbeitgeber künftig auf Abruf elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit eines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers informieren (Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung).

Leider nicht umgesetzt wurden unter anderem

  • die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen im Steuer- und Handelsrecht von 10 auf 8 Jahre,

  • die Verkürzung der Abschreibungsdauer für digitale Innovationsgüter,

  • die Anhebung der Umsatzgrenze bei der Ist-Besteuerung auf 600.000 Euro (dann wäre sie gleich hoch gewesen wie die Buchführungsgrenze),

  • eine Anhebung der GWG-Grenze auf 1.000 Euro,

  • die Abschaffung der Sammelposten,

  • die Anhebung und Dynamisierung der Einkommensgrenze bei Minijobs, die es leider nicht mal bis in den Referentenentwurf geschafft hatte.

(MB)

Weitere News zum Thema
  • [] Sie haben Ihre Steuererklärung schon vor Monaten abgegeben, ergänzende Unterlagen nachgereicht - aber vom Finanzamt kommt nichts, der Steuerbescheid lässt auf sich warten. Was können Sie jetzt tun? mehr

  • [] Ab dem 1.4.2024 beträgt der Mehrwertsteuersatz für Gas wieder 19%. Damit Ihre Gasrechnung korrekt erstellt werden kann, sollten Sie den Zählerstand fotografieren und an Ihren Versorger melden. mehr

  • [] Seit ein paar Tagen liest man (mal wieder) in verschiedenen Medien sehr plakativ von der »Abschaffung der Steuerklassen« und von »neuen Steuerklassen für Ehepaare«. Was ist da dran? Kurze Antwort: Nicht viel. Wir erklären die Hintergründe. mehr

Weitere News zum Thema