Zustiftung
Einnahmen kann eine Stiftung aus der Anlage ihres Vermögens erzielen, dabei erzielt die Stiftung Zinseinnahmen und ähnliche Erträge, wie z.B. Dividenden. Gelder können auch durch Zustiftungen und Spenden zufließen. Zustiftungen sind Vermögenszuwendungen für eine bereits bestehende Stiftung, sie erhöhen den Kapitalstock einer Stiftung und werden nicht für die Erfüllung des Stiftungszweckes verwendet. Dagegen stärken Spenden nicht den Kapitalstock, sondern werden direkt für den Stiftungszweck verausgabt. Diese Einnahmen unterliegen keiner Ertragsbesteuerung. Gemeinnützige Stiftungen sind damit von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit.

Die Erbschaft
Dieser Ratgeber versetzt Sie in die Lage, Ihr Testament selbst zu erstellen. Um die notwendigen Entscheidungen zu treffen, sollten Sie die gesetzlichen Bestimmungen kennen und einige Regeln beachten. Durch Vorlagen und Textbausteine ist die Erstellung eines maßgeschneiderten letzten Willens nicht mehr schwer.