Zustiftung
Einnahmen kann eine Stiftung aus der Anlage ihres Vermögens erzielen, dabei erzielt die Stiftung Zinseinnahmen und ähnliche Erträge, wie z.B. Dividenden. Gelder können auch durch Zustiftungen und Spenden zufließen. Zustiftungen sind Vermögenszuwendungen für eine bereits bestehende Stiftung, sie erhöhen den Kapitalstock einer Stiftung und werden nicht für die Erfüllung des Stiftungszweckes verwendet. Dagegen stärken Spenden nicht den Kapitalstock, sondern werden direkt für den Stiftungszweck verausgabt. Diese Einnahmen unterliegen keiner Ertragsbesteuerung. Gemeinnützige Stiftungen sind damit von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit.

Der große Erbschaftsratgeber
Der große Erbschaftsratgeber« bietet umfassende Informationen und praktische Anleitungen zur Nachlassplanung und Vermögensnachfolge. Das Buch behandelt die Planung der Vermögensnachfolge vor und nach dem Erbfall und hilft dabei, rechtliche und steuerliche Fehlplanungen zu vermeiden. Er richtet sich an Erben und potenzielle Erblasser, die detaillierte Informationen über Erbrecht und die damit verbundenen rechtlichen und finanziellen Aspekte benötigen.