Zurechnungszeit
Die Zurechnungszeit gehört als beitragsfreie Zeit zu den rentenrechtlichen Zeiten.
Sie wird bei
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einer Rente wegen Erwerbsminderung,
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einer Hinterbliebenenrente oder
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einer Erziehungsrente
zu den übrigen vom Versicherten tatsächlich zurückgelegten Zeiten hinzugerechnet.
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