Zurechnungszeit

Die Zurechnungszeit gehört als beitragsfreie Zeit zu den rentenrechtlichen Zeiten.

Sie wird bei

  • einer Rente wegen Erwerbsminderung,

  • einer Hinterbliebenenrente oder

  • einer Erziehungsrente

zu den übrigen vom Versicherten tatsächlich zurückgelegten Zeiten hinzugerechnet.

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